ZANKER ZKS 5619 IE Benutzerhandbuch
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Verpackungen und Packhilfsmittel sind mit Ausnahme
von Holzwerkstoffen recyclingfähig und sollen
grundsätzlich der Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Falls Sie davon Gebrauch gemacht haben, empfehlen
wir Ihnen:
-
Papier-, Pappe- und Wellpappeverpackungen soll-
ten in die entsprechenden Sammelbehälter gege-
ben werden.
-
Kunststoffverpackungsteile sollten ebenfalls in die
dafür vorgesehenen Sammelbehälter gegeben
werden. Solange solche in Ihrem Wohngebiet
noch nicht vorhanden sind, können Sie diese
Materialien zum Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind nur recyclingfähige Kunststof-
fe zugelassen, z.B.:
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02
PE-HD
04 PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
Das Altgerät ist vor Verschrottung funktionsuntüchtig
zu machen, d.h. das Netzkabel muß entfernt werden.
Ebenso muß der Türverschluß unbrauchbar gemacht
werden, damit Kinder sich nicht selbst einschließen
können.
Bitte erfragen Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung die
zuständige Entsorgungsstelle.
HINWEIS ZUR VERPACKUNGSENTSORGUNG
ENTSORGUNG DER ALTGERÄTE
PAV03D
4
02**
PE
05
PP
06
PS