5 zugehöriger strahlenschutzbehälter – VEGA POINTRAC 31 8_16 mA_HART - four-wire Benutzerhandbuch
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3 Produktbeschreibung
POINTRAC 31 • 8/16 mA/HART - Vierleiter
39411-DE-131111
Der Elektronikeinsatz PT30E.XX ist ein Austauschteil für radiometri-
sche Sensoren POINTRAC 31.
Der Elektronikeinsatz kann nur durch einen VEGA-Servicetechniker
getauscht werden.
3.5 Zugehöriger Strahlenschutzbehälter
Für den Betrieb einer radiometrischen Messung ist ein strahlendes
Isotop in einem geeigneten Strahlenschutzbehälter notwendig.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich geregelt. Maßgeb-
lich für den Betrieb sind die Strahlenschutzvorschriften des Landes,
in dem die Anlage betrieben wird.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt z. B. die aktuelle Strahlen-
schutzverordnung (StrlSchV) auf Grundlage des Atomschutzgesetzes
(AtG).
Für die Messung mit radiometrischen Verfahren sind vor allem folgen-
de Punkte wichtig:
Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlung
ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung
wird von der jeweiligen Regierungsstelle bzw. der jeweils zuständi-
gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,
Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-
schutzbehälters.
Beim Umgang mit radioaktivem Präparat ist jede unnötige Strahlen-
belastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung ist
so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie dazu die folgenden
drei wichtigen Maßnahmen:
1
2
3
Abb. 2: Maßnahmen zum Schutz vor radioaktiver Strahlung
1 Abschirmung
2 Zeit
3 Abstand
Abschirmung: Sorgen Sie für eine möglichst gute Abschirmung
zwischen dem Strahler und sich selbst sowie allen anderen Perso-
nen. Zur effektiven Abschirmung dienen Strahlenschutzbehälter (z. B.
VEGASOURCE) sowie alle Materialien mit hoher Dichte (z. B. Blei,
Eisen, Beton etc.).
Elektronikeinsatz
Umgangsgenehmigung
Allgemeine Hinweise zum
Strahlenschutz