Wartung und pflege, Entsorgung – Sena Bluetooth SMH5 v1.3 User's Guide Benutzerhandbuch
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SMH5
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WARTUNG UND PFLEGE
Das SMH5 sollte sorgfältig behandelt werden. Die folgenden
Hinweise helfen Ihnen zum Erhalt Ihrer Gewährleistungsansprüche.
1. Benutzen Sie das Gerät nicht in staubigen, schmutzigen
Umgebungen und bewahren Sie es dort nicht auf. Die beweglichen
und elektronischen Bauteile könnten beschädigt werden.
2. Lagern Sie das Gerät nicht in heißen Umgebungen. Hohe
Temperaturen können die Lebensdauer von elektronischen
Geräten verkürzen, die Akkus beschädigen und Kunststoffteile
verformen oder schmelzen.
3. Lagern Sie das Gerät nicht in kalter Umgebung. Wenn das Gerät
wieder eine normale Temperatur erreicht, kann sich im Gerät
Feuchtigkeit bilden und die elektronischen Bauteile beschädigen.
4. Versuchen Sie nicht das SMH5 zu öffnen.
5. Lassen Sie das Gerät nicht fallen und stoßen Sie es nicht an.
Schlechte Behandlung kann die elektronischen Bauteile und die
Feinmechanik beschädigen.
6. Benutzen Sie keine aggressiven Chemikalien oder Reinigungsmittel,
um das Gerät zu säubern.
7. Lackieren Sie das Gerät nicht. Farbe kann die beweglichen Teile
verstopfen und die ordnungsgemässe Bedienung verhindern.
Diese Hinweise sind gleichermassen auf die Headset-Haupteinheit,
die Lautsprecher-Mikrofon Klemmeinheit und die Ladegeräte
anzuwenden.
ENTSORGUNG
Das Entsorgungssymbol auf dem Produkt, den
Handbüchern oder der Verpackung weist darauf hin,
dass dieses Produkt wie alle anderen elektrischen
und elektronischen Produkte sowie Akkus und
Batterien am Ende ihrer Lebensdauer einer separaten
Müllsammlung zugeführt werden müssen und NICHT
in den Hausmüll gehören. Um mögliche Schäden für die Umwelt oder
die menschliche Gesundheit durch unkontrollierte Abfallentsorgung
zu vermeiden, entsorgen Sie die Produkte bitte nicht als unsortierten
Restmüll, sondern geben sie diese bei einer offiziellen Recycling-
Stelle zur fachgerechten Entsorgung ab.
Einzelheiten zum Standort einer solchen Sammelstelle entnehmen
Sie bitte den Informationen der jeweiligen Gemeinde.