Remarque à l'intention des utilisateurs canadiens, Konformitätserklärung für eu-länder, Rechtliche erklärung zu funkgeräten – Acer X110 Benutzerhandbuch
Seite 50: Allgemein, Liste mit zutreffenden ländern

40
Deu
tsch
Remarque à l'intention des utilisateurs canadiens
Cet appareil numérique de la classe B est conforme a la norme NMB-003 du
Canada.
Konformitätserklärung für EU-Länder
Hiermit erklärt Acer, dass diese Projektor-Reihe die Anforderungen und
weiteren relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EG erfüllt.
Konform mit der russischen gesetzlichen Zertifizierung
Rechtliche Erklärung zu Funkgeräten
Hinweis: Die folgenden rechtlichen Informationen gelten nur für
Modelle mit drahtlosen LAN- und/oder Bluetooth-Funktionen.
Allgemein
Das Produkt erfüllt alle Anforderungen der Hochfrequenz- und Sicherheitsstandards
in allen Ländern bzw. Regionen, in denen seine drahtlose Nutzung genehmigt ist. Je
nach den Konfigurationen enthält das Produkt möglicherweise drahtlose
Funkgeräte (wie z.B. WLAN- und/oder Bluetooth-Module). Die folgenden
Informationen gelten für Produkte mit solchen Geräten.
Kanada — Lizenzfreie Kleinleistungs-
Funkverkehrgeräte (RSS-210)
a
Ein CIM (Common Information Model)-Betrieb unterliegt den
folgenden zwei Bedingungen:
1. Das Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen.
2. Das Gerät muss störfest gegen aufgenommene Störungen sein. Dies
betrifft auch solche Störungen, die unerwünschte Betriebszustände
verursachen könnten.
b
Betrieb im 2,4 GHz-Bereich
Um Radiointerferenzen am lizenzierten Service zu verhindern, sollte
dieses Gerät zur maximalen Abschirmung nur im Hause betrieben
werden, bzw. unterliegt bei eine Außeninstallation einer
Lizenzierung.
Liste mit zutreffenden Ländern
Mitgliedstaaten der Europäischen Union Juli 2009: Belgien, Dänemark, Deutschland,
Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich,
Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes, Königreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern, Maltam Bulgarien und Rumänien. Die
Nutzung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, der Schweiz,
Island und Liechtenstein genehmigt. Die Benutzung des Gerätes muss streng in
Übereinstimmung mit den Vorschriften und Beschränkungen im Land der Benutzung sein.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der lokalen Behörde in dem Land Kontakt
auf, in dem Sie das Gerät benutzen. Die aktuelle Länderliste finden Sie auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/enterprise/rtte/implem.htm.