Remarque à l'intention des utilisateurs canadiens, Konformitätserklärung für eu-länder, Rechtliche erklärung zu funkgeräten – Acer X110 Benutzerhandbuch

Seite 50: Allgemein, Liste mit zutreffenden ländern

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Remarque à l'intention des utilisateurs canadiens

Cet appareil numérique de la classe B est conforme a la norme NMB-003 du
Canada.

Konformitätserklärung für EU-Länder

Hiermit erklärt Acer, dass diese Projektor-Reihe die Anforderungen und
weiteren relevanten Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EG erfüllt.
Konform mit der russischen gesetzlichen Zertifizierung

Rechtliche Erklärung zu Funkgeräten

Hinweis: Die folgenden rechtlichen Informationen gelten nur für

Modelle mit drahtlosen LAN- und/oder Bluetooth-Funktionen.

Allgemein

Das Produkt erfüllt alle Anforderungen der Hochfrequenz- und Sicherheitsstandards

in allen Ländern bzw. Regionen, in denen seine drahtlose Nutzung genehmigt ist. Je

nach den Konfigurationen enthält das Produkt möglicherweise drahtlose

Funkgeräte (wie z.B. WLAN- und/oder Bluetooth-Module). Die folgenden

Informationen gelten für Produkte mit solchen Geräten.

Kanada — Lizenzfreie Kleinleistungs-

Funkverkehrgeräte (RSS-210)

a

Ein CIM (Common Information Model)-Betrieb unterliegt den

folgenden zwei Bedingungen:

1. Das Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen.

2. Das Gerät muss störfest gegen aufgenommene Störungen sein. Dies

betrifft auch solche Störungen, die unerwünschte Betriebszustände

verursachen könnten.

b

Betrieb im 2,4 GHz-Bereich

Um Radiointerferenzen am lizenzierten Service zu verhindern, sollte

dieses Gerät zur maximalen Abschirmung nur im Hause betrieben

werden, bzw. unterliegt bei eine Außeninstallation einer

Lizenzierung.

Liste mit zutreffenden Ländern

Mitgliedstaaten der Europäischen Union Juli 2009: Belgien, Dänemark, Deutschland,

Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich,

Portugal, Finnland, Schweden, Vereinigtes, Königreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen,

Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern, Maltam Bulgarien und Rumänien. Die

Nutzung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, der Schweiz,

Island und Liechtenstein genehmigt. Die Benutzung des Gerätes muss streng in

Übereinstimmung mit den Vorschriften und Beschränkungen im Land der Benutzung sein.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit der lokalen Behörde in dem Land Kontakt

auf, in dem Sie das Gerät benutzen. Die aktuelle Länderliste finden Sie auf der Internetseite

http://ec.europa.eu/enterprise/rtte/implem.htm.

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