KROHNE BM 100A ATEX DE Benutzerhandbuch

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BM 100 A ATEX

10/2001

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Das Füllstandmessgerät BM 100 A und BM 100 Ai Reflex-Radar dient ausschließlich der
Abstand-, Füllstand- und Volumenmessung von Flüssigkeiten, festen Körpern, Schüttgütern und
Trennschicht. Das Gerät kann auf Lager- und Prozessbehältern sowie auf Schwallrohren und
Bezugsgefäßen eingesetzt werden.

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Die Verantwortung hinsichtlich Eignung und bestimmungsgemäßer Verwendung dieser
Füllstandmessgeräte liegt allein beim Betreiber.

Unsachgemäße Installation und Betrieb der Geräte können zum Verlust der Garantie führen.

Darüber hinaus gelten die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“, die Grundlage des Kaufvertrages
sind.

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Diese Anweisung darf nur in Verbindung mit der Standard Montage- und Betriebsanweisung für
das Füllstandmessgerät BM 100 A verwendet werden. Liegt Ihnen diese nicht vor, wenden Sie
sich bitte an Ihre nächste KROHNE-Niederlassung

Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen gelten besondere Vorschriften, die in dieser
Anleitung beschrieben sind (wird nur den Ex-Geräten beigelegt).

Die Hinweise dieser Anleitung enthalten nur die den Explosionsschutz betreffenden Daten. Die
technischen Angaben der Standard Montage- und Betriebsanleitung gelten unverändert, soweit
sie nicht durch diese Anleitung ausgeschlossen oder ersetzt werden.

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Die hier beschriebenen Füllstandmessgeräte sind entsprechend der Europäischen
Richtlinie 94/9 EG (ATEX 100a) nach den europäischen Normen EN 50014, EN
50018, EN 50019, EN 50020, EN 50284 und EN 50281-1-1 für den Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen unter KEMA 01 ATEX 1078 X durch die
Zulassungsstelle KEMA bescheinigt.

Diese Zulassung mit ihren Randbedingungen ist unbedingt zu beachten.

Die Füllstandmessgeräte der Baureihe BM 100 A sind für den Einsatz in explosionsgefährdeter
Atmosphäre aller brennbaren Stoffe der Gasgruppe IIA, IIB und IIC geeignet (mit Ausnahme der
in dieser Zusatzanweisung genannten Fälle) und für Anwendungen, die Betriebsmittel der
Kategorie 1/2G, 1/2D, 2G oder 2D erfordern.

Montage, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung dürfen ausschließlich durch im
"Explosionsschutz geschultes Personal" ausgeführt werden!

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