Sicherheitshinweise, Sicherheitshinweise 2.1 brennbare messstoffe, 2 gerätekategorie – KROHNE VA FLOWMETERS DE Benutzerhandbuch

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SICHERHEITSHINWEISE

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VA MESSGERÄTE

www.krohne.com

08/2012 - 4000419804 MA VA Mech Ex AD R04 de

Sicherheitshinweise

2.1 Brennbare Messstoffe

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Atmosphärische Bedingungen:

Explosionsfähige Atmosphäre ist als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln
oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen mit den Werten T

atm

= -20...+60°C /

-4...+140°F und P

atm

= 0,8...1,1 bar definiert. Außerhalb dieses Bereiches liegen für die meisten

Gemische keine Kennzahlen hinsichtlich des Zündverhaltens vor.

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Betriebsbedingungen:

Schwebekörper-Durchflussmessgeräte arbeiten betriebsmäßig außerhalb der atmosphärischen
Bedingungen, so dass der Explosionsschutz nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX) – ungeachtet der
Zoneneinteilung - aufgrund fehlender sicherheitstechnischer Kennzahlen für das Innere des
Messteils grundsätzlich nicht anzuwenden ist.

2.2 Gerätekategorie

Schwebekörper-Durchflussmessgeräte sind in Kategorie II 2 G / II 2 D für den Einsatz in Zone 1
oder Zone 2 bzw. Zone 21 oder Zone 22 ausgelegt. Auch das Innere des Messteils ist für Zone 1
zugelassen.

WARNUNG!
Der Betrieb mit brennbaren Messstoffen ist nur zulässig, wenn unter Betriebsbedingungen kein
explosionsfähiges Brennstoff / Luftgemisch im Inneren des Durchflussmessgeräts gebildet
wird. Der Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb des Durchflussmessgeräts
hinsichtlich der Temperaturen und Drücke der verwendeten Messstoffe. Bei Betrieb mit
brennbaren Messstoffen sind die Messteile in die wiederkehrende Druckprüfung der Anlage
einzubeziehen. Bei der Geräteausführung H250/C... (PTFE-Ausführung, nichtleitfähig) muss eine
Mindestleitfähigkeit des Messstoffs von mindestens 10

-8

S/m gewährleistet werden, um

Gefährdung durch elektrostatische Aufladung zu vermeiden.

INFORMATION!
Definition der Zone 1 nach EN 1127-1, Anhang B:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre als Mischung brenn-
barer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.

Definition der Zone 21 nach EN 1127-1, Anhang B:
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke
brennbaren Staubes in Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt.

AD_VA_Mech_II2GD_II3GD_R04_de_419804_PRT.book Page 4 Wednesday, October 17, 2012 10:39 AM

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