Caleffi 531 Benutzerhandbuch
Membran-sicherheitsventile, Serie 531

Membran-Sicherheitsventile
D
Allgemeines
Diese
Membran
–
Sicherheitsventile
werden
nach
den
Sicherheitsanforderungen der von der Druckgeräterichtline 97/23/CE
des Europäischen Parlaments hergestellt. Mit dieser Richtlinie
harmonisieren die Mitgliedsstaaten den Bereich Druckgeräte. Die
Montageanleitung
ist
nach
dem
Artikel
3.4
Anhang
1
der
Druckgeräterichtline 97/23/CE erstellt und dem Produkt beigelegt.
TÜV Zertifizierung
mit vergrößertem Austritt, bauteilgeprüft gemäß TRD 721
VdTÜV-Merkblatt Sicherheitsventil SV100
Technische Eigenschaften
Gehäuse:
EN 12165 CW 617N
Federhaube:
Kunststoff PA
Handgriff:
ABS
Verschlussdichtung:
EPDM
Nominaldruck:
PN10
Temperaturbereich:
5÷100°C
Arbeitsmedien:
Wasser
Druckgeräterichtlineneinstufung PED:
IV
Abmessungen:
1/2” x 3/4” - 3/4” x 1” - 1” x 1 1/4” - 1 1/4” x 1 1/2”
Einstellungen:
4 - 6 - 8 - 10 bar
Geeignet für geschlossene Warmwasserbereiteranlagen nach DIN 4753 Teil 1
Einbau in einer Brauchwasseranlage
Das Sicherheitsventil ist vorzugsweise senkrecht mit untenliegendem Eintrittsstutzen unter
Beachtung der Pfeilrichtung zu installieren.
Bei Verwendung in Verbindung mit Warmwasserbereitern ist DIN 1988 zu beachten. Das
Sicherheitsventil ist im Kaltwassereingang des Warmwasserbereiters zu installieren. Es sollte
nach Möglichkeit höher als der oberste Punkt des Warmwasserbereiters angeordnet werden,
um zu vermeiden, bei einer evtl. Säuberung den gesamten Behälter entleeren zu müssen.
Die
Verbindungsleitung
vom
Sicherheitsventil
zum
Warmwasserbereiter
bzw.
zur
abzusichernden Anlage darf nicht absperrbar sein. Es dürfen keine Schmutzfänger oder
andere Verengungen eingebaut werden.
Die Abblaseleitung muß in Größe des Sicherheitsventil-Austrittsquerschnittes ausgeführt sein
und soll höchstens 2 Bögen aufweisen und darf höchstens 2 m lang sein.
Werden aus zwingenden Gründen mehr Bögen oder eine großere Länge erforderlich, so muß
die gesamte Abblaseleitung eine Nennweite größer ausgeführt sein. Mehr als 3 Bögen, sowie
eine Länge über 4 m sind unzulässig.
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Serie 531
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