Faxabruf (übersicht), Passiver faxabruf, Für passiven faxabruf einrichten – Brother MFC-8520DN Benutzerhandbuch
Seite 30

Kapitel 3
22
Faxabruf (Übersicht)
3
Mit der Faxabruf-Funktion können Sie Ihr
Gerät so einstellen, dass andere Personen
ein Fax von Ihrem Gerät abrufen können und
für den Anruf zahlen. Sie können auch ein
anderes Faxgerät anrufen, um ein Fax von
diesem zu empfangen, für das Sie Gebühren
entrichten. Zur Verwendung der Faxabruf-
Funktion müssen das sendende sowie das
empfangende Gerät entsprechend
eingerichtet sein. Nicht alle Faxgeräte
unterstützen den Faxabruf.
Passiver Faxabruf
3
Mit dem passiven Faxabruf können Sie Ihr
Gerät so einrichten, dass es mit einem
Dokument auf den Anruf eines anderen
Faxgerätes wartet, so dass es von diesem
abgerufen werden kann.
Für passiven Faxabruf einrichten
3
a
Vergewissern Sie sich, dass der FAX-
Betrieb eingeschaltet ist
.
b
Legen Sie das Dokument ein.
c
Drücken Sie Menü, 2, 2, 6.
d
Drücken Sie a oder b, um Standard
auszuwählen.
Drücken Sie OK.
e
Drücken Sie 2, um 2.Nein
auszuwählen, wenn Sie keine weiteren
Einstellungen ändern möchten, sobald
im Display die folgende Frage angezeigt
wird:
22.Sendeeinstell.
Weitere Einstell?
a
1.Ja
b
2.Nein
ab
oder OK
f
Drücken Sie Start.
g
Wenn Sie das Vorlagenglas verwenden,
werden Sie im Display aufgefordert,
eine der unten aufgeführten Optionen
zu wählen:
Fax V.-glas:
Nächste Seite?
a
1.Ja
b
2.Nein (Senden)
ab
oder OK
Drücken Sie 1, um eine weitere Seite
einzulesen. Gehen Sie zu Schritt h.
Drücken Sie 2 oder Start, wenn Sie
das Scannen der Seiten
abgeschlossen haben.
h
Legen Sie die nächste Seite auf das
Vorlagenglas und drücken Sie OK.
Wiederholen Sie die Schritte g und h
für jede weitere Seite.
Das Dokument wird im Speicher
abgelegt und wartet auf den Abruf.
Hinweis
Das Dokument wird gespeichert und kann
von einem beliebigen anderen Faxgerät
abgerufen werden, bis Sie das Fax aus
dem Speicher löschen.
Um das Fax aus dem Speicher zu
löschen, drücken Sie Menü, 2, 7. (Siehe
Anstehende Aufträge anzeigen und
abbrechen uu Seite 19.)