Informationen zum musikempfänger, Informationen zur bluetooth funktechnik – Nokia Bluetooth Musik-Streamer Benutzerhandbuch

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Informationen zum Musikempfänger

Mit dem Nokia Wireless Music Receiver MD-310 können Sie Ihre Lieblingsmusik ganz

bequem in HD-Qualität anhören, da Sie keine CDs mehr wechseln und sich nicht mehr

über lange Kabel im Raum ärgern müssen. Um die Musik direkt von Ihrem kompatiblen

Gerät, wie ein Mobiltelefon oder ein Musik-Player, wiederzugeben, schließen Sie den

Empfänger an Ihr Audiosystem an. Verbinden Sie anschließend Ihr Gerät über die

Bluetooth Funktechnik mit dem Empfänger. Sie können den Musikempfänger unterwegs

ohne Unterbrechung der Musikwiedergabe an ein anderes Gerät anschließen.
Lesen Sie diese Bedienungsanleitung vor dem Verwenden des Produkts sorgfältig durch.

Lesen Sie außerdem die Bedienungsanleitung des Geräts, das Sie mit dem Produkt

verbinden.

Warnung:

Dieses Produkt kann Kleinteile enthalten. Halten Sie diese außerhalb der Reichweite von

kleinen Kindern.

Die Produktoberfläche ist nickelfrei.

Informationen zur Bluetooth Funktechnik

Mittels Bluetooth Funktechnik können Sie Geräte und Zubehör mit anderen kompatiblen

Geräten, z. B. Telefonen, drahtlos verbinden.
Zwischen den Geräten muss keine freie Sicht bestehen, aber sie dürfen nicht mehr als

10 Meter voneinander entfernt sein, wenn es sich um Bluetooth Geräte der Klasse

handelt. Andernfalls dürfen sie nicht mehr als 10 Meter voneinander entfernt sein. Die

Verbindung kann durch Hindernisse wie z. B. Wände oder andere elektronische Geräte

beeinträchtigt werden.
Dieses Gerät entspricht der Bluetooth Spezifikation 3.0 . Folgende Profile werden

unterstützt: A2DP . Erkundigen Sie sich bei den Herstellern anderer Geräte über deren

Kompatibilität mit diesem Gerät.

Hinweis: In einigen Ländern gelten möglicherweise Einschränkungen für die

Bluetooth Nutzung. In Frankreich beispielsweise darf die Bluetooth Funktion dieses

Produkts nur in Gebäuden verwendet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei

den zuständigen Behörden.

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