2 entsorgung von altgeräten, 3 allgemeine garantiebedingun gen, Entsorgung von altgeräten – Devolo dLAN home Notebook to TV Set Benutzerhandbuch
Seite 35: Allgemeine garantiebedingungen, 3 allgemeine garantiebedingun- gen

34 Anhang
devolo Vianect AIR TV
b
Die Vianect AIR TV-Station sollte ausschließlich an
einem Versorgungsnetz betrieben werden, wie auf
dem Typenschild beschrieben.
b
Im Schadensfall trennen Sie die Vianect AIR TV-
Station vom Stromnetz, nehmen den PC-Adapter
vom Computer ab und wenden sich an Ihren Kun-
dendienst. Ein Schadensfall liegt vor,
ć
wenn das Stromkabel oder der Stecker
beschädigt ist.
ć
wenn die Geräte mit Flüssigkeit überschüttet
wurden oder Gegenstände in die Geräte hin-
ein geraten sind.
ć
wenn die Geräte Regen oder Wasser ausge-
setzt waren.
ć
wenn die Geräte nicht funktionieren, obwohl
alle Bedienungsanweisungen ordnungsge-
mäß befolgt wurden.
ć
wenn die Gehäuse der Geräte beschädigt ist.
6.2 Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
dem Gerät bedeutet, dass es sich bei diesem Adapter
um ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich des deutschen Elektrogesetzes han-
delt. Seit dem 24. März 2006 dürfen derartige
Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Sie
können diese stattdessen kostenlos bei Ihrer kommu-
nalen Sammelstelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre
Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um die Adresse und
die Öffnungszeiten der nächstgelegenen Sammelstelle
zu erfahren.
6.3 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden ge-
setzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.