2 entsorgung von altgeräten, 3 allgemeine garantiebedingun gen, Entsorgung von altgeräten – Devolo dLAN 200 AV USB extender Benutzerhandbuch
Seite 33: Allgemeine garantiebedingungen, 3 allgemeine garantiebedingun- gen

32 Anhang
devolo dLAN 200 AV USB extender
zu Beschädigungen des Gehäuses führen kann,
sondern nur ein feuchtes Tuch.
b
Das Gerät sollte ausschließlich an einem Versor-
gungsnetz betrieben werden, wie auf dem Typen-
schild beschrieben.
b
Im Schadensfall trennen Sie das Gerät vom
Stromnetz und wenden sich an Ihren Kunden-
dienst. Ein Schadensfall liegt vor,
ć
wenn das Stromkabel oder der Stecker
beschädigt ist.
ć
wenn das Gerät mit Flüssigkeit überschüttet
wurde oder Gegenstände in das Gerät hinein
geraten sind.
ć
wenn das Gerät Regen oder Wasser ausge-
setzt war.
ć
wenn das Gerät nicht funktioniert, obwohl
alle Bedienungsanweisungen ordnungsge-
mäß befolgt wurden.
ć
wenn das Gehäuse des Gerätes beschädigt
ist.
5.2 Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
dem Gerät bedeutet, dass es sich bei diesem Adapter
um ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich des deutschen Elektrogesetzes han-
delt. Seit dem 24. März 2006 dürfen derartige
Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Sie
können diese stattdessen kostenlos bei Ihrer kommu-
nalen Sammelstelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre
Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um die Adresse und
die Öffnungszeiten der nächstgelegenen Sammelstelle
zu erfahren.
5.3 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden ge-
setzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der folgen-
den Bedingungen:
1
Garantieumfang
a)
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl
kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ
hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein
Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-
stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-
gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b)
Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d)
devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der