VEGA VEGASOURCE 35 Benutzerhandbuch
Seite 7

7
2 Zu Ihrer Sicherheit
VEGASOURCE 35 •
38132-DE-130410
freiem und betriebssicherem Zustand betrieben werden. Der Betrei-
ber ist für den störungsfreien Betrieb des Gerätes verantwortlich.
Der Betreiber ist ferner verpflichtet, während der gesamten Einsatz-
dauer die Übereinstimmung der erforderlichen Arbeitssicherheits-
maßnahmen mit dem aktuellen Stand der jeweils geltenden Regel-
werke festzustellen und neue Vorschriften zu beachten.
Durch den Anwender sind die Sicherheitshinweise in dieser Betriebs-
anleitung, die landesspezifischen Installationsstandards sowie die
geltenden Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschrif-
ten zu beachten.
Eingriffe über die in der Betriebsanleitung beschriebenen Handha-
bungen hinaus dürfen aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen
nur durch vom Hersteller autorisiertes Personal vorgenommen wer-
den. Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen sind ausdrück-
lich untersagt.
Weiterhin sind die auf dem Gerät angebrachten Sicherheitskennzei-
chen und -hinweise zu beachten.
2.5 Verwendungshinweise
•
Beachten Sie die anzuwendenden Regeln und nationalen/interna-
tionalen Standards.
•
Beachten Sie die Strahlenschutzvorschriften bei Verwendung,
Lagerung und Arbeit an der radiometrischen Messeinrichtung.
•
Beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitszonen.
•
Installieren und betreiben Sie das Gerät entsprechend dieser
Dokumentation und den entsprechenden Auflagen der Behörden.
•
Das Gerät darf nicht außerhalb der spezifizierten Parameter
betrieben oder gelagert werden.
•
Schützen Sie das Gerät während des Betriebes und der Lagerung
gegen extreme Einflüsse (z. B. chemische Produkte, Witterung,
mechanische Stöße, Vibrationen etc.). Das Gerät darf in belade-
nem Zustand nicht mutwillig oder vorsätzlich zerstört werden (z. B.
bei Verschrottung).
•
Sichern Sie die Schaltstellung "AUS" stets durch das Schloss.
•
Vor Einschalten der Strahlung ist sicherzustellen, dass sich keine
Personen im Strahlungsbereich (auch nicht außerhalb des Füll-
gutbehälters) befinden. Die Strahlung darf nur von unterwiesenem
Personal eingeschaltet werden.
•
Betreiben Sie keine korrodierten oder beschädigten Geräte.
Unterrichten Sie den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten,
sobald Schäden oder Korrosion auftreten und folgen Sie seinen
Anweisungen.
•
Führen Sie die erforderliche Dichtheitsprüfung entsprechend den
anzuwendenden Regeln und Anweisungen durch.
•
Wenn Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand der Anlage beste-
hen, prüfen Sie, ob in der Umgebung des Gerätes Strahlung
nachgewiesen werden kann und unterrichten Sie den zuständigen
Strahlenschutzbeauftragten.