Konformitätserklärung – KROHNE BM 700 DE Benutzerhandbuch

Seite 23

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KROHNE BM 700 Montage- und Betriebsanleitung Seite: 23 06/99

Bundesministerium für Post und Telekommunikation Amtsblatt 23/95 1421

Vfg 241/1995

Erweiterung der Allgemeingenehmigung Nr. 353 für Sende- und Empfangsfunkanlagen

Zur AmtsblVfg 1117/1989, S.2066

Die obengenannte Allgemeingenehmigung für Funkanlagen der Firma KROHNE Meßtechnik GmbH
& Co. KG, 47058 Duisburg, erstreckt sich ab sofort auch auf die Funkanlagen, die auf einer
Frequenz im Frequenzbereich 8,1 - 9,9 GHz arbeiten, von der Firma für den gleichen
Verwendungszweck in den Verkehr gebracht werden und die entsprechend der
Allgemeingenehmigung gekennzeichnet sind. Gleichzeitig wird der Verwendungszweck auf
Füllstandsmessungen in Betontanks mit einer Mindestwandstärke von 19 cm erweitert. Die
Funkanlagen dürfen nur in allseits geschlossenen Tanks betrieben werden.

314-1A 3552-2/A

CE-Herstellererklärung:


KONFORMITÄTSERKLÄRUNG



Wir, KROHNE Messtechnik GmbH & Co.KG
Ludwig - Krohne - Straße 5
D - 47058 Duisburg


erklären in alleiniger Verantwortung, dass die Produkte

BM 700 Level-Radar


auf die sich diese Erklärung bezieht, mit den folgenden Normen übereinstimmen:

EN 50081 - 1 : 1993 - 3

EN 50082 - 2 : 1995 - 3

pr EN 50178 : 1994 - 8

EN 61010 - 1 : 1993 - 4


gemäß den Bestimmungen der Richtlinien 89 / 336 / EWG und 73 / 23 / EWG.



Duisburg, 01.09.1998

(Ort und Datum der Ausstellung)

(gez. Geschäftsführung)

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