Systemvoraussetzungen – Brother MFC 6890CDW Benutzerhandbuch
Seite 229

Technische Daten
215
D
Systemvoraussetzungen
D
UNTERSTÜTZTE BETRIEBSSYSTEME UND SOFTWARE-FUNKTIONEN
Computerplattform &
Betriebssystemversion
Unterstützte
Computer-
Software-
Funktionen
PC-
Schnitt-
stelle
Prozessor-
geschwin-
digkeit
(Minimum)
RAM
(Minimum)
RAM
(empfohlen)
Freier Festplat-
tenspeicher zur
Installation
Für
Treiber
Für Anwen-
dungen
Windows
®
-
Betriebssystem
Windows
®
2000
Professional
Drucken,
PC-Fax
Scannen,
Wechsel-
laufwerk
USB,
10/100
BaseTx
(Ethernet),
Wireless
802.11b/g
Intel
®
Pentium
®
II
oder gleichwertig
64 MB 256 MB 110 MB 340 MB
Windows
®
XP
Home
Windows
®
XP
Professional
128 MB
110 MB 340 MB
Windows
®
XP
Professional
x64 Edition
64-Bit (Intel
®
64
oder AMD64)
unterstützte CPU
256 MB 512 MB 110 MB 340 MB
Windows
Vista
® 2
Intel
®
Pentium
®
4
oder gleichwertig
64-Bit (Intel
®
64
oder AMD64)
unterstützte CPU
512 MB
1 GB
600 MB 530 MB
Macintosh
®
-
Betriebssystem
Mac OS
®
X
10.2.4 -
10.4.3
Drucken,
PC-Fax
senden
Scannen,
Wechsel-
datenträger
,
10/100
BaseTx
(Ethernet),
Wireless
802.11b/g
PowerPC
G4/G5
PowerPC
G3 350 MHz
128 MB 256 MB 80 MB 400 MB
Mac OS
®
X
10.4.4 oder
höher
PowerPC
G4/G5
Intel
®
Core™-
Prozessor
512 MB
1 GB
Bedingungen:
1
Microsoft
®
Internet Explorer
®
5.5 oder höher.
2
Auflösung für WIA 1200 x 1200. Das Brother
Scanner-Dienstprogramm ermöglicht die
Verwendung einer Auflösung von bis zu
19200 x 19200 dpi.
3
USB-Anschlüsse von Drittfirmen werden nicht
unterstützt.
4
Die PC-Fax-Anwendung kann nur für
schwarzweiße Faxe verwendet werden. Sie kann
nicht für die Formate Ledger und A3 verwendet
werden.
5
PaperPort™ 11SE unterstützt Microsoft
®
SP4
oder höher für Windows
®
2000 und SP2 oder
höher für Windows
®
XP.
6
Presto! PageManager auf der CD-ROM
unterstützt Mac OS
®
X 10.3.9 oder höher. Für Mac
OS
®
X 10.2.4-10.3.8 kann Presto! PageManager
vom Brother Solutions Center heruntergeladen
werden.
Die jeweils aktuellsten Treiber finden Sie im
Brother Solutions Center
Alle Warenzeichen, Marken und Produktnamen
sind Eigentum der entsprechenden Firmen.