HP Deskjet 460cb-Mobildrucker Benutzerhandbuch

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Kundendienst und Gewährleistung

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5.

Wenn HP während des Garantiezeitraums von einem Defekt in einem durch die HP-Garantie

abgedeckten Produkt in Kenntnis gesetzt wird, wird HP das Produkt nach eigenem Ermessen entweder

reparieren oder ersetzen.

6.

Falls HP nicht in der Lage sein sollte, ein defektes Produkt, das durch die HP-Garantie abgedeckt ist, zu

reparieren oder zu ersetzen, wird HP den Kaufpreis des Produkts innerhalb eines angemessenen

Zeitraums ab Mitteilung des Defekts zurückerstatten.

7.

HP ist erst dann verpflichtet, das mangelhafte Produkt zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis

zurück zu erstatten, wenn der Endkunde dieses an HP zurückgesandt hat.

8.

Das Ersatzprodukt kann entweder neu oder neuwertig sein, vorausgesetzt, seine Funktionalität ist der

Funktionalität des zu ersetzenden Produkts zumindest gleichwertig.

9.

HP-Produkte können umgearbeitete Teile, Komponenten oder Materialien enthalten, die in Bezug auf

ihre Leistung neuwertig sind.

10.

Die beschränkte Gewährleistung von HP ist in allen Ländern/Regionen gültig, in denen das durch sie

gedeckte HP-Produkt von HP vertrieben wird. Vereinbarungen für zusätzliche Gewährleistung, zum

Beispiel Service vor Ort, sind in Ländern/Regionen, in denen das Produkt durch HP oder durch einen

autorisierten Importeur vertrieben wird, über jede autorisierte HP Servicestelle verfügbar.

Gewährleistungsausschlüsse
IM UMFANG DER BEDINGUNGEN DES ÖRTLICH GELTENDEN RECHTS LEHNEN HP UND DEREN

LIEFERANTEN ALLE WEITEREN GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AB, GLEICH OB

AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER

HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Haftungsausschlüsse

1.

Sofern durch die geltende Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen festgelegt sind, stehen dem

Endkunden über die in dieser Hersteller-Gewährleistung genannten Leistungen hinaus keine weiteren

Ansprüche zu.

2.

IM UMFANG DER BESTIMMUNGEN DES ÖRTLICH GELTENDEN RECHTS, UND MIT AUSNAHME

DER IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN VERPFLICHTUNGEN,

ÜBERNEHMEN HP UND DEREN LIEFERANTEN KEINERLEI HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE,

MITTELBARE, KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG

DAVON, OB SOLCHE ANSRÜCHE AUF VERTRAG, DELIKTSRECHT ODER EINER ANDEREN

RECHTSTHEORIE BASIEREN, UND UNABHÄNGIG VON DER MITTEILUNG DER MÖGLICHKEIT

SOLCHER SCHÄDEN.

Geltendes Recht

1.

Diese Gewährleistung stattet den Endkunden mit bestimmten Rechten aus. Der Endkunde hat unter

Umständen noch weitere Rechte, die in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat, in

Kanada von Provinz zu Provinz, in der restlichen Welt von Land/Region zu Land/Region verschieden

sein können.

2.

Soweit diese Erklärung zur Gewährleistung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie so als

abgeändert gelten, dass die hierin enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen.

Nach geltendem Recht treffen u.U. bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser

Gewährleistungserklärung nicht auf den Endkunden zu. In einigen US-Staaten und in einigen Ländern

außerhalb der USA (sowie in einigen kanadischen Provinzen):
a. ausschließen, dass die Ausschlüsse und Beschränkungen in dieser Garantieerklärung die

gesetzlichen Rechte eines Kunden einschränken (z.B. in Grossbritannien);

b. ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen
c. dem Kunden zusätzliche Garantieansprüche einzuräumen, die Dauer von konkludenten

Gewährleistungen festlegen, die der Hersteller nicht beschränken kann, oder die zeitliche

Befristung von konkludenten Gewährleistungen gestatten.

3.

FÜR ENDKUNDEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND: DURCH DIESE

GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG WERDEN DIE DURCH DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE

RECHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF VON HP-PRODUKTEN GEWÄHRTEN

ENDKUNDENANSPRÜCHE NICHT ÜBER DAS NACH DEM GELTENDEN RECHT ZULÄSSIGE

AUSMASS HINAUS AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT. DIE

BEDINGUNGEN DIESER GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG SIND EINE ERWEITERUNG DER

GESETZLICHEN GRUNDRECHTE FÜR ENDKUNDEN.

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