Samsung SGH-E800 Benutzerhandbuch
Seite 61

Funbox
118
URL aufrufen: Damit können Sie von Hand die
URL-Adresse einer WAP-Seite eingeben, auf die Sie
zugreifen möchten.
Favoriten: Damit können Sie das Menü Favoriten
des WAP-Browsers verwenden. Einzelheiten dazu
finden Sie auf Seite 118.
Nachrichten: Damit können Sie eine SMS lesen
oder schreiben. Einzelheiten dazu finden Sie auf
Seite 88.
Medienbox: Damit können Sie Ihr Medienbox
verwenden. Einzelheiten dazu finden Sie auf
Seite 121.
Anruf während einer WAP-Verbindung
beantworten
Sie können ein eingehendes Gespräch
entgegennehmen, während der WAP-Browser
aktiviert ist.
Beantworten Sie den Anruf, indem Sie ganz normal
die Taste
drücken. Nach dem Ende des
Gesprächs können Sie weiter auf der vorher
geöffneten WAP-Seite navigieren.
Favoriten
Damit können Sie die URL-Adressen von bis zu
15 Webseiten speichern.
So speichern Sie eine URL-Adresse:
1. Wählen Sie einen leeren Speicherplatz aus und
drücken Sie die Soft-Taste Auswahl.
2. Geben Sie die Adresse ein und drücken Sie die
Soft-Taste OK, um sie zu speichern.
3. Geben Sie den Namen des Favoriten ein und
drücken Sie die Soft-Taste OK.
Einzelheiten zur Eingabe von Zeichen finden Sie
auf Seite 42.
Funbox
119
Nachdem Sie eine Adresse gespeichert haben,
haben Sie nach ihrer Auswahl folgende Optionen:
Gehe zu: Zum schnellen Zugriff auf die Webseite.
Bearbeiten: Zum Ändern des Namens und der
URL-Adresse der Webseite.
Löschen: Zum Löschen des Favoriten.
Gehe zu URL
Damit können Sie manuell die URL-Adresse der
Webseite eingeben, auf die Sie zugreifen möchten.
Geben Sie URL-Adresse ein und drücken Sie die
Soft-Taste OK.
Einzelheiten zur Eingabe von Zeichen finden Sie auf
Seite 42.
Cache löschen
Damit können Sie die im Cache gespeicherten
Daten löschen. Im Cache werden die zuletzt
geöffneten WAP-Seiten temporär gespeichert.
Proxy-Einstellungen
Damit können Sie bis zu fünf Proxy-Server
einrichten.
Hinweis: In den meisten Fällen müssen Sie die
Browser-Einstellungen nicht ändern. Ändern
Sie die Einstellungen nur, wenn Sie von
Ihrem Netzbetreiber dazu aufgefordert
werden.