Zulassungsbestimmungen, Frankreich, Eu-konformitätserklärung – Toshiba Bluetooth USB Adapter (PA3710) Benutzerhandbuch

Seite 7: Arbeitsumgebung

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Benutzerhandbuch

DE-7

Bluetooth

®

-USB-Adapter

Zulassungsbestimmungen

Frankreich:

Dieses Produkt darf nur im Innenbereich verwendet werden.

EU-Konformitätserklärung

Dieses Produkt trägt die CE-Kennzeichnung in Übereinstimmung mit den

geltenden EU-Richtlinien (1999/05/EG, RTTE).
Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist die Toshiba Europe GmbH,

Hammfelddamm 8, 41460 Neuss, Deutschland.
Den vollständigen Text der offiziellen Konformitätserklärung finden Sie auf

der folgenden Internetseite: http://epps.toshiba-teg.com
Das Produkt trägt das CE-Kennzeichen aufgrund seiner Größe nicht selbst,

es ist jedoch vollständig konform mit den relevanten R&TTE-

Bestimmungen für die CE-Kennzeichnung.

Arbeitsumgebung

Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) dieses Produkts wurde als

typisch für diese Produktkategorie für Wohn-, Gewerbe- und

Geschäftsbereiche sowie Kleinbetriebe eingestuft. Andere

Arbeitsumgebungen wurden nicht von Toshiba getestet, und die

Verwendung dieses Produkts in anderen als den genannten

Arbeitsumgebungen ist möglicherweise eingeschränkt oder kann nicht

empfohlen werden. Mögliche Konsequenzen der Verwendung dieses

Produkts in nicht getesteten Umgebungen können sein: Störungen anderer

Produkte oder dieses Produkts in der näheren Umgebung mit

vorübergehenden Fehlfunktionen oder Datenverlusten. Beispiele nicht

getesteter Arbeitsumgebungen und Empfehlungen:
Industrieumgebungen (z. B. Bereiche, in denen mit einer Netzspannung

von 380 V und drei Phasen gearbeitet wird): Gefahr von Störungen dieses

Produkts aufgrund starker elektromagnetischer Felder, besonders in der

Nähe großer Maschinen oder Generatoren.
Medizinische Umgebungen: Die Erfüllung der Richtlinie für medizinische

Produkte wurde von Toshiba nicht überprüft, deshalb darf dieses Produkt

nicht ohne weitere Überprüfung als medizinisches Produkt eingesetzt

werden. Die Verwendung in normalen Büroumgebungen, auch in

Krankenhäusern, sollte kein Problem darstellen, solange keine

Einschränkungen durch die verantwortliche Verwaltung vorliegen.

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