Toshiba Tecra M9 Benutzerhandbuch
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Benutzerhandbuch
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M9
Einschränkungen des Schlafmodus
Der Schlafmodus funktioniert unter den folgenden Bedingungen nicht:
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Der Computer wurde sofort nach dem Herunterfahren wieder
eingeschaltet.
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Speicherschaltkreise sind statischer Elektrizität ausgesetzt.
Ruhezustand
Wenn Sie den Computer in den Ruhezustand schalten, wird der Inhalt des
Arbeitsspeichers auf der Festplatte gespeichert. Beim nächsten
Einschalten des Computers wird der zuletzt verwendete Zustand
wiederhergestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ruhezustandsfunktion nicht
den Status angeschlossener Peripheriegeräte speichert.
Vorteile des Ruhezustands
Der Ruhezustand bietet die folgenden Vorteile:
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Die Daten werden auf der Festplatte gespeichert, wenn der Computer
wegen geringer Akkuenergie automatisch heruntergefahren wird.
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Beim Einschalten des Computers können Sie sofort in der zuletzt
verwendeten Arbeitsumgebung fortfahren.
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Sie sparen Energie, indem das System heruntergefahren wird, wenn
während eines bestimmten Zeitraums, dessen Länge mit der
Ruhezustandsfunktion des Systems festgelegt wird, keine Eingaben
oder Hardwarezugriffe erfolgen.
■
Sie können die LCD-gesteuerte Ausschaltung verwenden.
Ruhezustand aktivieren
So wechseln Sie in den Ruhezustand:
1. Klicken Sie auf Start.
2. Klicken Sie auf die Pfeiltaste (
) in den
Energieverwaltungsschaltflächen (
) und wählen Sie
im Pulldownmenü Ruhezustand.
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Speichern Sie Ihre Arbeit. Wird der Ruhezustand aktiviert,
speichert der Computer den Inhalt des Arbeitsspeichers auf dem
Festplattenlaufwerk. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Daten
jedoch auch selbst speichern.
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Wenn Sie den Akku entfernen oder den Netzadapter abtrennen,
bevor der Speichervorgang abgeschlossen ist, gehen Daten verloren.
Warten Sie, bis die LED Festplatte erlischt.
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Bauen Sie keine Speichermodule ein oder aus, wenn sich der
Computer im Ruhezustand befindet. Anderenfalls gehen Daten
verloren.
Sie können den Ruhezustand auch mit der Tastenkombination Fn + F4
aktivieren. Nähere Informationen finden Sie in Kapitel 5,
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