Toshiba Satellite R20 Benutzerhandbuch
Seite 59

Benutzerhandbuch
3-7
Merkmale, Dienstprogramme und Zusatzeinrichtungen
LCD-gesteuerte Ein-
/Ausschaltung
Diese Funktion schaltet die Stromzufuhr zum
Computer ab, wenn der Bildschirm zugeklappt
wird, und wieder ein, wenn der Bildschirm
aufgeklappt wird. Sie legen diese Einstellung mit
dem Eintrag Beim Schließen des Bildschirms
im Fenster Aktionen einrichten des
Dienstprogramms TOSHIBA Power Saver fest.
Automatischer
Wechsel in den
Ruhezustand bei zu
schwachem Akku
Sobald der Akku so weit entladen ist, dass der
Computer nicht weiterbetrieben werden kann,
wird automatisch der Ruhezustand aktiviert und
das System heruntergefahren. Sie legen diese
Einstellung auf der Registerkarte Aktionen
einrichten im Dienstprogramm TOSHIBA Power
Saver fest.
Schutz vor
Überhitzung
Zum Schutz vor Überhitzung ist die CPU mit
einem internen Temperatursensor ausgestattet.
Wenn die Temperatur im Innern des Computers
einen bestimmten Wert erreicht, wird entweder
der Lüfter eingeschaltet oder die Taktfrequenz
verringert. Richten Sie die Funktion mit dem
Eintrag Kühlungsmethode auf der Registerkarte
Basis-Setup im Dienstprogramm TOSHIBA
Power Saver ein.
Stromversorgung
des optischen
Laufwerks
Damit können Sie das optische Laufwerk ein-
oder ausschalten. Klicken Sie auf das Symbol für
die Stromversorgung des optischen Laufwerks in
der Taskleiste, um das Laufwerk ein- oder
auszuschalten. Wenn diese Funktion
ausgeschaltet ist, kann die Laufwerklade auch
durch Betätigen der Entnahmetaste nicht geöffnet
werden. Sie können die Stromversorgung des
optischen Laufwerks wiederherstellen, indem Sie
erneut auf das Symbol für die Stromversorgung
des optischen Laufwerks klicken.
TOSHIBA HDD-
Schutz
Mit dem in den Computer integrierten
Beschleunigungssensor erkennt der die
TOSHIBA HDD-Schutzfunktion Vibrationen und
Stöße im Computer und bewegt den Lese-
/Schreibkopf des Festplattenlaufwerks
automatisch in eine sichere Position, um das
Risiko von Schäden durch den Kontakt von Kopf
und Festplatte zu vermindern. Nähere
Informationen finden Sie im Abschnitt
in Kapitel 4,
.