Vorsicht: abgabe hochfrequenter strahlung, Taiwan – Toshiba Portege R400 Benutzerhandbuch
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Benutzerhandbuch
D-5
Übergreifende Funktionalität von Bluetooth
Vorsicht: Abgabe hochfrequenter Strahlung
Die abgegebene Strahlung der Bluetooth
®
-Karte von TOSHIBA liegt weit
unter den entsprechenden Grenzwerten der FCC. Trotzdem sollte die
Bluetooth
®
-Karte von TOSHIBA so verwendet werden, dass beim normalen
Betrieb das Risiko des Kontakts mit der Strahlung minimiert wird. Die in
diesem Gerät verwendete(n) Antenne(n) befindet/befinden sich am oberen
Rand des LCDs. Dieses Gerät wurde als tragbares Gerät getestet wie in
Abschnitt 2.1093 der FCC-Bestimmungen definiert, wobei das LCD um
180 Grad gedreht wurde und den Tastaturbereich abdeckt. Zusätzlich
wurde Bluetooth mit Wireless LAN-Sender/Empfänger bezüglich der
gleichzeitigen Aufstellung getestet. Dieses Gerät und seine Antenne(n)
dürfen nicht zusammen mit anderen Antennen oder Sendern/Empfängern
aufgestellt oder verwendet werden. Die Person, die diese Funkeinrichtung
installiert, muss sicherstellen, dass die Antenne so ausgerichtet ist, dass
keine Hochfrequenzfelder erzeugt werden, die über die von Health Canada
festgelegten allgemeinen Grenzwerte hinausgehen. Siehe dazu Safety
Code 6, verfügbar auf der Website von Health Canada unter
www.hc-sc.gc.ca/rpb.
Taiwan
Artikel 12
Ohne Genehmigung von der DGT darf kein Unternehmen
oder Benutzer bei einer zugelassenen
Niedrigenergiefunkeinrichtung die Frequenz ändern, die
Übertragungsstärke ändern oder die ursprünglichen
Merkmale und die Leistung ändern.
Artikel 14
Niedrigenergiefunkeinrichtungen dürfen nicht die Sicherheit
des Flugverkehrs beeinträchtigen und legale Kommunikation
stören. Ist dies der Fall, muss der Benutzer den Betrieb der
Einrichtung sofort einstellen, bis keine Störungen mehr
auftreten.
Bei besagter legaler Kommunikation handelt es sich um
Funkübertragungen gemäß der
Telekommunikationsgesetze.
Niedrigenergiefunkeinrichtungen müssen Störungen durch
legale Kommunikation oder durch ISM-Funkwellen
ausstrahlende Geräte zulassen.