Behälter der gefrierschubfächer entnehmen, Störung, Außer betrieb setzen – Liebherr CBNes 6256 PremiumPlus BioFresh NoFrost Benutzerhandbuch
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Behälter der Gefrierschubfächer entnehmen
• Kühlteiltür öffnen.
• Gefrierschubfach herausziehen.
• Den Behälter an der rechten und linken Ecke nach oben ziehen
(1).
• Den Behälter nach hinten schieben (2).
• Den Behälter schräg stellen und entnehmen.
• Den Behälter in umgekehrter Reihenfolge wieder montieren.
Seitenansicht des ausgezogenen
Gefrierschubfaches
Störung
Folgende Störungen können Sie durch Prüfen der möglichen
Ursachen selbst beheben.
• Das Gerät arbeitet nicht. Prüfen Sie, ob
– das Gerät eingeschaltet ist,
– der Netzstecker richtig in der Steckdose ist,
– die Sicherung der Steckdose in Ordnung ist.
• Die Geräusche sind zu laut. Prüfen Sie, ob
– das Gerät fest auf dem Boden steht,
– nebenstehende Möbel oder Gegenstände vom laufenden
Kühlaggregat in Vibrationen gesetzt werden. Beachten Sie,
dass Strömungsgeräusche im Kältekreislauf nicht zu vermeiden
sind.
• Die Temperatur ist nicht ausreichend tief. Prüfen Sie
– die Einstellung nach Abschnitt „Temperatur einstellen“, wurde
der richtige Wert eingestellt?
– ob das separat eingelegte Thermometer den richtigen Wert
anzeigt.
– Ist die Entlüftung in Ordnung?
– Ist der Staubfilter im Gerätesockel verschmutzt? Siehe Kapitel
"Staubfilter reinigen".
– Ist der Aufstellort zu dicht an einer Wärmequelle?
Wenn keine der o. g. Ursachen
vorliegt und Sie die Störung
nicht selbst beseitigen konn-
ten, wenden Sie sich bitte an
die nächste Kundendienst-
stelle. Teilen Sie die Typenbe-
zeichnung
1
, Service-
2
und
Serialnummer
3
des Typen-
schildes mit.
Die Position des Typenschildes ist im Kapitel Gerätebeschrei-
bung ersichtlich.
Außer Betrieb setzen
Wenn das Gerät längere Zeit außer Betrieb gesetzt wird: Gerät
ausschalten, Netzstecker ziehen oder die vorgeschalteten Si-
cherungen auslösen bzw. herausschrauben.
Gerät reinigen und die Tür geöffnet lassen, um Geruchsbildung
zu vermeiden.
Das Gerät entspricht den einschlägigen Sicherheitsbestimmun-
gen sowie den EG-Richtlinien 2004/108/EG und 2006/95/EG.
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