End of life directives, System requirements, Disclaimer of warranty – Philips Webcam Benutzerhandbuch

Seite 32: Limitations of damages, Anweisungen zum ende der lebensdauer, Systemanforderungen, Gewährleistungsausschluss, Begrenzung von schadensersatzansprüchen

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Anweisungen zum Ende der Lebensdauer

Philips achtet sehr darauf, möglichst umweltfreundlich zu produzieren. Ihre neue
Kamera enthält Materialien, die recycled und wiederverwendet werden können.
Am Ende ihrer Lebensdauer können Spezialbetriebe die ausgesonderte Kamera
zerlegen, um die wiederverwendbaren Materialien zurückzugewinnen und die Menge
des zu entsorgenden Materials zu minimieren.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre alte Kamera entsprechend den örtlichen
Vorschriften entsorgen.

Hinweis! Dieses Produkt enthält eventuell Blei und Quecksilber. Für die Entsorgung dieser

Materialien kann es aus Umweltschutzgründen bestimmte Richtlinien geben. Nähere
Informationen zu Entsorgung und Recycling erhalten Sie bei den lokalen Behörden oder
bei der EIA (Electronic Industries Alliance), dem US-amerikanischen Verband von
Herstellern elektronischer Produkte: www.eiae.org.

Systemanforderungen

Microsoft

®

Windows

®

98SE/2000/ME oder XP;

Pentium

II oder AMS K6-ll oder höher;

32 MB RAM und 100 MB freier Speicherplatz auf der Festplatte;

Ein freier USB-Port und CD-ROM-/DVD-Laufwerk.

Gewährleistungsausschluss

Die auf der CD-ROM gelieferte Software wird “wie bestehend” und ohne irgendeine gesetzliche
oder vertragliche Gewährleistung verkauft. Aufgrund der verschiedenen Software- und
Hardware-Umgebungen, in die dieses Programm eingebunden werden kann, wird keine
Gewährleistung für die Eignung für einen bestimmten Zweck angeboten.

Begrenzung von Schadensersatzansprüchen

Der Verkäufer ist nicht haftbar für irgendwelche direkten, speziellen, nebenher entstehenden oder
Folgeschäden (einschließlich Schäden aufgrund einer Unterbrechung des Geschäftsablaufs,
aufgrund von entgangenem Gewinn oder Ähnlichem), unabhängig davon, ob sie auf einem
Vertragsbruch, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Nachlässigkeit), Produkthaftung oder
auf anderem beruhen, selbst wenn der Verkäufer oder seine Vertreter auf die Möglichkeit
derartiger Schäden hingewiesen wurden und selbst wenn eine hier genannte Abhilfemaßnahme
ihren wesentlichen Zweck verfehlt hat.

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