Metrohm Metrodata Application Benutzerhandbuch
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3.
Die Lizenzgebühr für die beschriebene Nutzung ist im Kaufpreis des Analy-
sengeräts inbegriffen oder wird bei separater Abgabe der Software mit
dieser in Rechnung gestellt. Sollten Sie den Kaufpreis oder die Lizenzgebühr
aus irgendeinem Grunde bei Fälligkeit nicht vollumfänglich bezahlen, erlischt
das Nutzungsrecht an der Software und Metrohm kann deren Rückgabe
oder deren Löschung in Ihrem System verlangen.
4.
Metrohm bietet Ihnen Gewähr dafür, dass sich die Software beim ord-
nungsgemässen Betrieb zum angebotenen Einsatz mit Analysengeräten der
Metrohm-Gruppe eignet und dass die Software ordnungsgemäss auf dem
Datenträger gespeichert ist. Trifft dies nicht zu, können Sie von Metrohm
und/oder ihrer Vertriebsgesellschaft verlangen, dass Ihnen gegen Rückgabe
der beanstandeten eine neue einwandfreie Software zur Verfügung gestellt
wird. Diese Gewährleistung richtet sich ausschliesslich an den Erstbetreiber
der Software.
Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung wird von Metrohm und
ihrer Vertriebsgesellschaft ausgeschlossen. Metrohm und ihre Vertriebsge-
sellschaft haften insbesondere weder für Drittschäden oder Folgeschäden,
Datenverluste, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch etc.
5.
Diese Vereinbarung gilt bis sie beendet wird. Sie können diese Vereinbarung
beenden, indem Sie die Software sowie jede Kopie davon vernichten. Die
Vereinbarung wird ausserdem beendet, wenn Sie gegen eine ihrer Bestim-
mungen verstossen. Auch in diesem Fall müssen Sie die Software sowie jede
Kopie vernichten, wobei Metrohm zudem das Recht hat, dies von Ihnen
ausdrücklich zu verlangen.
6.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schrift-
form. Das Schrifterfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
Sollten Teile dieser Vereinbarung nichtig oder rechtsunwirksam sein oder
werden, gilt der Rest der Vereinbarung weiter. Die Vereinbarung ist dann so
auszulegen und anzuwenden, dass der mit dem unwirksamen Teil ange-
strebte Zweck dennoch so weit als möglich erreicht wird.
7.
Gerichtsstand: Für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus dieser Verein-
barung sind die Gerichte am Sitz der Metrohm AG zuständig. Metrohm kann
auch den Gerichtsstand am Sitz des Beklagten beanspruchen.