Philips D 1800 Benutzerhandbuch
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Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieses Gerät ist von der Deutschen Bundespost als Ton- bzw. Fernseh-Rundfunkempfänger bzw. als Komponente einer
soichen Anlage (Tuner, Verstärker, aktive Lautsprecherbox, Fernseh-Monitor u. dgl.) zugeiassen. Es entspricht den zur
Zeit geilenden Technischen Vorschriften der Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafür mit dem Zuias-
sungszeichen gekennzeichnet Bitte überzeugen Sie sich selbst
Dieses Gerät darf im Rahmen der rechts abgedruckten ’Allgemeine Genehmigung für Ton und Fernseh-Rundfunkempfän
ger' in der Bundesrepublik Deutschiand betrieben werden. Beachten Sie aber bitte, daß aufgrund dieser Allgemeinen
Genehmigung mit Rundfunkempfängern nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden dürfen *). Wer unbefugt
andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks, der öffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfängt
verstößt gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15 Absatz 2a des Gesetzes über Fernmeldean
lagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gewähr, daß dieses Gerät keine anderen Fernmeldean
lagen einschließlich Funkanlagen stört
Der Zusabbuchstabe S *) **) beim Zulassungszeichen besagt außerdem, daß das Gerät gegen störende Beeinflussungen
durch andere Funkanlagen (z.B. des Amateurfunks, des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist
Geräte ohne den Zusatz S sind nicht besonders störfest.
Sollten bei Geräten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Störungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, so
wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Funkstörungsmeßstelle.
*) Zum Empfang anderer Sendungen darf dieses Gerät nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Aiigemein
genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstellen und der Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen.
••) Weitere Zusatzbuchstaben haben in Bezug auf die Störfesfigkeit keine Bedeutung.
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