Devolo dLAN 500 AVtriple+ Single Adapter Benutzerhandbuch

Seite 35

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34 Anhang

devolo dLAN 500 AVtriple+

f)

Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.

Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der

Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-

schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist

devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-

punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

g) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-

dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo

und dem Erwerber nicht.

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