Schornsteine, Aufstellung – REMKO ALLMAT v.1 Benutzerhandbuch
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Der Abgasanschluß darf grundsätzlich nur an geneh-
migte Schornsteine erfolgen. Die Schornsteine können
gemauert oder aus Metall sein. Bei gemauerten
Schornsteinen ist darauf zu achten, daß das Abgasrohr
nicht in den Schornstein hineinragt und somit den Quer-
schnitt ungünstig beeinflußt.
Ohne Verwendung eines Kaminzugstabilisators ist eine
wirksame Schornsteinhöhe von mindestens 4 m erfor-
derlich. Durch Verwendung des Kaminzugstabilisators
(Zubehör, EDV-Nr. 1034250), kann der Schornstein in
der Regel nach den baulich günstigsten Möglichkeiten
errichtet werden. Der nötige Auftrieb (Schornsteinzug)
wird durch den Kaminzugstabilisator erzeugt.
Der Schornsteindurchmesser darf nicht geringer als
150 mm Ø sein.
Der Geräteanschluß muß dicht ausgeführt und gegen
unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden (Niet bzw.
Schraube).
*
Der Schornstein muß über einen ausreichenden
Schornsteinzug verfügen.
Abführung der Verbrennungsgase.
Aufgrund der Gerätekonstruktion ist eine zufriedenstel-
lende Gerätefunktion nur bei ordnungsgemäßer Abgas-
führung möglich. Der Abgasanschluß muß fachgerecht
und gemäß den jeweils geltenden Vorschriften ausge-
führt werden.
Die Ausführung der Schornsteine muß der DIN 18160
Teil 1, die Schornsteinabmessungen müssen der DIN
4705 Teil 1 bzw. Teil 2 entsprechen.
Das Gerät darf in Räumen nur dann aufgestellt und be-
trieben werden, wenn dem Gerät eine für die Verbren-
nung ausreichende Luftmenge zugeführt wird und die
Abgase über Abgaszüge ins Freie geleitet werden.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luft-
zufuhr ist gegeben, wenn z.B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW
aller im Raum in Betrieb befindlichen Heizgeräte ent-
spricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel sichergestellt ist oder das Verhältnis von
Rauminhalt zu Gesamtwärmeleistung von 4 m³ je kW
nicht unterschritten wird.
Falls erforderlich, ist von Außen eine gesonderte
Verbrennungsluftzufuhr zu installieren.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben,
wenn z. B.
der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb befind-
lichen Geräte entspricht und durch Fenster und Tü-
ren ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist, oder
nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind, de-
ren Größe in m² mindestens der 0,003-fachen Nenn-
wärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Heizgeräte entspricht.
*
Abgasführungen mit mehreren Krümmungen sind
entsprechend größer zu dimensionieren.
Schornsteine
Das Gerät ist an Schornsteine anzuschließen.
Schornsteine sind bauliche Anlagen in oder an Gebäu-
den, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Abgase von
Feuerstätten über Dach abzuführen.
Wenn das Dach zugleich die Decke des Aufstellungs-
raumes bildet, kann der Schornstein aus Stahlblech be-
stehen. Jede Feuerstätte muß einen eigenen Schorn-
stein haben. Die Zusammenfassung von Stahlblech-
schornsteinen ist unzulässig.
Bei Dach– und Wanddurchführungen ist der Schorn-
stein durch eine Rohrhülse zu führen, um eine freie
Ausdehnung des Schornsteines bei Erwärmung zu er-
möglichen.
Für die Planung und Errichtung von Schornsteinen sind
von besonderer Bedeutung:
◊
die jeweilige Feuerungsanlagenverordnung
(Feu-Vo).
◊
die jeweilige Landesbauordnung.
◊
die DIN 18160 Teil 1.
◊
die DIN 4705 Teil 1 und 2.
*
Die Errichtung von Schornsteinen ist in jedem Falle
genehmigungspflichtig.
Aufstellung
Das Gerät darf nur unter Zugrundelegung der gültigen
Bestimmungen und der Verordnung für Feuerstätten
(Feu-Vo) des jeweiligen Bundeslandes aufgestellt wer-
den.
Das Gerät unterliegt keiner Genehmigung und Überwa-
chung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Das Gerät muß standsicher auf nicht brennbarem Bo-
den und außerhalb von Verkehrszonen aufgestellt werden.
Eine Schutzzone im Abstand von 1 m ist freizuhalten.
Das Gerät darf nicht zu dicht an der Wand bzw. in einer
Ecke aufgestellt werden, damit die erforderlichen Reini-
gungs- und Wartungsarbeiten ungehindert durchgeführt
werden können.
Es ist empfehlenswert, das Gerät auf einer ausreichend
groß dimensionierten Platte aus nicht brennbarem Ma-
terial aufzustellen.
Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden,
daß Personen durch Abgase und Strahlungswärme
nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen
können.
Das Gerät darf nicht in feuer- und explosionsgefährde-
ten Räumen und Bereichen aufgestellt und betrieben
werden.
Das Gerät darf nicht in Räumen betrieben werden in
denen Über- oder Unterdruck besteht oder entstehen
kann.
Feuerstätten für feste Brennstoffe, die Verbrennungsluft
dem Aufstellungsraum entnehmen, dürfen nicht in Räu-
men aufgestellt werden, aus denen Lüftungsanlagen
oder Ventilatoren Luft absaugen bzw. einblasen.