Remko mcc 1, Kabelfernbedienung, Sicherheitshinweise – REMKO MCC 1 Benutzerhandbuch
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REMKO MCC 1
KABELFERNBEDIENUNG
Lesen Sie vor der ersten Inbetriebnah-
me des Gerätes die Betriebsanleitung
aufmerksam durch. Sie enthält nützliche
Tipps, Hinweise sowie Warnhin-
weise zur Gefahrenabwendung von Per-
sonen und Sachgütern. Die Missachtung
der Anleitung kann zu einer Gefährdung
von Personen, der Umwelt und der
Anlage und somit zum Verlust möglicher
Ansprüche führen.
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Bewahren Sie diese Anleitung in der
Nähe der Geräte auf.
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Die Aufstellung und Installation der
Geräte und Komponenten darf nur
durch Fachpersonal erfolgen.
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Aufstellung, Anschluss und Betrieb
der Geräte und Komponenten
müssen innerhalb der Einsatz- und
Betriebsbedingungen gemäß der An-
leitung erfolgen und den geltenden
regionalen Vorschriften entsprechen.
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Umbau oder Veränderung der von
REMKO gelieferten Geräte oder
Komponenten sind nicht zulässig und
können Fehlfunktionen verursachen.
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Die Geräte und Komponenten dürfen
nicht in Bereichen mit erhöhter
Beschädigungsgefahr betrieben
werden. Die Mindestfreiräume sind
einzuhalten.
Sicherheitshinweise
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Die elektrische Spannungsversorgung
ist auf die Anforderungen der Geräte
anzupassen.
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Die Betriebssicherheit der Geräte und
Komponenten sind nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung und
im komplett montierten Zustand
gewährleistet. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder
überbrückt werden.
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Die Bedienung von Geräten oder
Komponenten mit augenfälligen
Mängeln oder Beschädigungen ist zu
unterlassen.
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Die Geräte und Komponenten
erfordern einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zu entzündlichen,
explosiven, brennbaren, aggressiven
und verschmutzten Bereichen oder
Atmosphären.
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Installation, Reparaturen und War-
tungen dürfen ausschließlich von
autorisiertem Fachpersonal, Sicht-
kontrollen und Reinigungen können
vom Betreiber im spannungslosen
Zustand durchgeführt werden.
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Bei der Installation, Reparatur,
Wartung oder Reinigung der Geräte
sind durch geeignete Maßnahmen
Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für
Personen auszuschließen.