Jvc softwarelizenzvertrag – JVC GZ-HD30 Benutzerhandbuch

Seite 49

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Für alle Anwender 3
JVC Softwarelizenzvertrag

WICHTIG
AN UNSERE KUNDEN: LESEN SIE DIESEN

VERTRAG VOR DEM INSTALLIEREN BZW.

BENUTZEN DES SOFTWAREPROGRAMMS

„DIGITAL PHOTO NAVIGATOR“ („Programm“)

AUF IHREM PC SORGFÄLTIG DURCH.

Die Victor Company of Japan, Limited

(„JVC“) gewährt Ihnen das Nutzungsrecht für

das Programm nur unter der Voraussetzung,

dass Sie sich mit den folgenden Bestimmungen

einverstanden erklären.

Sollten Sie Ihre Zustimmung verweigern, dürfen

Sie das Programm weder installieren noch

benutzen. DURCH DAS INSTALLIEREN ODER

BENUTZEN DES PROGRAMMS ERKLÄREN

SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES

VERTRAGS EINVERSTANDEN.

1 URHEBERRECHT, EIGENTUM
Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte
auf geistiges Eigentum an diesem Programm

sind Eigentum der JVC und der entsprechenden

Lizenzgeber und verbleiben in deren Anrecht.

Das Programm ist in Japan und in anderen

Ländern unter dem Urheberrecht und den

zugehörigen Abkommen geschützt.

2 ERTEILUNG DER LIZENZ

() Auf Grundlage der Bestimmungen dieses

Vertrags gewährt Ihnen JVC eine einfache
Lizenz für die Nutzung des Programms.
Sie sind berechtigt, das Programm auf der
Festplatte oder auf anderen Speichermedien
Ihres Computers zu installieren und zu
benutzen.

() Sie sind ferner berechtigt, eine () Kopie des

Programms für den alleinigen persönlichen
Zweck einer Sicherungskopie oder Archivkopie
anzufertigen.

3 PROGRAMM-BESCHRÄNKUNGEN

() Sie dürfen das Programm nicht

zurückentwickeln (Reverse Engineering),
dekompilieren, entassemblieren, revidieren
oder verändern, bzw. nur in dem Maße, wie
dies durch geltendes Recht ausdrücklich
genehmigt ist.

() Sie dürfen das Programm weder als Ganzes

noch in Auszügen zu anderen als in diesem
Vertrag ausdrücklich angegebenen Zwecken
kopieren oder benutzen.

() Sie sind nicht berechtigt, Dritten eine

Nutzungslizenz zu erteilen und dürfen das
Programm weder weitergeben, vermieten,
verleasen, auf Dritte übertragen noch auf
andere Weise der Nutzung durch Dritte
überlassen.

4 BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
JVC gewährleistet, dass für eine Frist von
dreißig (0) Tagen ab Kaufdatum sämtlicher
Produkte, die unser Produkt begleiten, die
Medien, auf denen das Programm gespeichert
ist, keine Material- und Verarbeitungsfehler
zeigen. Die Gesamthaftung der JVC und
Ihr einziges Rechtsmittel hinsichtlich des
Programms besteht darin, dass JVC Ihnen die
defekten Medien oder das defekte Programm
ersetzt. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG,
LEHNEN JVC UND DEREN LIZENZGEBER
ALLE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN
AB, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND
GEWÄHRT WORDEN SIND, INSBESONDERE
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN
AUF HANDELBARKEIT UND EIGNUNG FÜR
EINEN BESONDEREN ZWECK HINSICHTLICH
DES PROGRAMMS UND DER GEDRUCKTEN
BEGLEITMATERIALIEN. SOLLTEN PROBLEME
MIT DEM PROGRAMM ENTSTEHEN ODER
DURCH DESSEN BENUTZUNG VERURSACHT
WERDEN, MÜSSEN SIE DIESE AUF EIGENE
KOSTEN BEHEBEN.

5 BESCHRÄNKTE HAFTUNG
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET
JVC ODER DEREN LIZENZGEBER AUF
KEINEN FALL FÜR INDIREKTE, SONDER-,
ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN
JEDWEDER ART, UNABHÄNGIG VON
DER ART DES VERFAHRENS, OB
AUFGRUND DER VERTRAGLICHEN
HAFTUNG, DELIKTSHAFTUNG ODER
AUS SONSTIGEN GRÜNDEN, DIE IN
VERBINDUNG MIT DER NUTZUNG ODER
UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES
PROGRAMMS STEHEN, SELBST WENN
JVC AUF DIESE SCHÄDEN HINGEWIESEN
WORDEN IST. SIE VERPFLICHTEN SICH,
JVC GEGENÜBER JEDWEDEN VERLUSTEN,
HAFTUNG ODER KOSTEN FREIZUSTELLEN
UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS
ANSPRÜCHEN DRITTER IM ZUSAMMENHANG
MIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS
HERVORGEHEN ODER IN IRGENDEINER
WEISE DARAUF ZURÜCKZUFÜHREN SIND.
DIE IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBENEN
BESCHRÄNKUNGEN GELTEN WEDER FÜR
SCHÄDEN, DIE MUTWILLIG ODER IN GROBER
FAHRLÄSSIGKEIT VON JVC VERURSACHT
WURDEN, NOCH FÜR AUSDRÜCKLICHE
GEWÄHRLEISTUNGEN.

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