Hinweise zur ausfertigung der garantieurkunde, Warenzeichen – Olympus X-560WP Benutzerhandbuch

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DE

Hinweise zur Ausfertigung der

Garantieurkunde

1 Diese Garantie ist nur dann gültig, wenn die

Garantieurkunde seitens Olympus oder eines

autorisierten Händlers ordnungsgemäß ausgefüllt

worden ist oder sonstige Dokumente ausreichende

Nachweise enthalten. Vergewissern Sie sich

daher, dass Ihr Name, der Händlername, die

Seriennummer und das Kaufdatum (Tag, Monat,

Jahr) vollständig und gut leserlich eingetragen

sowie der Original-Kaufvertrag bzw. -Kaufbeleg

(einschließlich Händlername, -adresse, Kaufdatum

und Produktbezeichnung) der Garantieurkunde

beigefügt sind. Olympus behält sich das Recht vor,

kostenlose Kundendienstleistungen zu verweigern,

falls die Eintragungen in der Garantieurkunde

unvollständig oder unleserlich sind oder die oben

genannten Dokumente nicht beigefügt bzw. die

darin enthaltenen Eintragungen unvollständig oder

unleserlich sind.

2 Es wird keine Ersatz-Garantieurkunde

ausgestellt! Bewahren Sie diese Garantieurkunde

daher sorgfältig auf.

* Weitere Einzelheiten zum autorisierten,

internationalen Kundendienst- und Vertriebsnetz

finden Sie in der Liste auf der Website: http://

www.olympus.com.

Warenzeichen

IBM ist ein eingetragenes Warenzeichen der

International Business Machines Corporation.

Microsoft und Windows sind eingetragene

Warenzeichen der Microsoft Corporation.

Macintosh ist ein Warenzeichen der Apple Inc.

xD-Picture Card™ ist ein Warenzeichen.

microSD ist ein Warenzeichen der SD Association.

Alle weiteren Firmen- und Produkteigennamen

sind eingetragene Warenzeichen/Handelsmarken

der jeweiligen Rechteinhaber.

Die Bilddatenverwaltung dieser Kamera unterstützt

die DCF-Norm „Design rule for Camera File

system“ der JEITA (Japan Electronics and

Information Technology Industries Association).

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