Hp-softwarelizenzvertrag – HP CD-Writer Plus Internes 8210i-Laufwerk Benutzerhandbuch
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HP-Softwarelizenzvertrag
ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN BEDINGUNGEN DES HP-
SOFTWARELIZENZVERTRAGS, DIE IM FOLGENDEN AUSGEFÜHRT WERDEN: INDEM SIE DIE
SOFTWARE INSTALLIEREN, ERKENNEN SIE DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN AUTOMATISCH
AN. SOLLTEN SIE DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT ANERKENNEN, KÖNNEN SIE DIE
SOFTWARE ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN KAUFPREIS ERSTATTET. WENN DIE
SOFTWARE TEIL EINES SOFTWAREPAKETS IST, DAS NOCH WEITERE PRODUKTE UMFASST,
KÖNNEN SIE DAS KOMPLETTE UNBENUTZTE PRODUKT ZURÜCKGEBEN UND ERHALTEN DEN
VOLLEN KAUFPREIS ERSTATTET.
HP-SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN
Lizenzvereinbarung für interne Laufwerke: HP gewährt dem Käufer (Lizenznehmer) eine
Lizenz, mit der er eine Kopie der Software verwenden darf. Verwenden bedeutet in diesem Fall,
die Software zu speichern, zu laden, zu installieren, auszuführen oder anzuzeigen. Der
Lizenznehmer darf die Software weder verändern noch irgendwelche Lizenzierungs- bzw.
Steuerungsfunktionen der Software deaktivieren.
Eigentumsrechte: Die Software ist Eigentum von HP bzw. der Drittanbieter, mit denen HP
zusammenarbeitet, und durch diese jeweils urheberrechtlich geschützt. Die Lizenz beinhaltet
kein Eigentumsrecht an der Software und stellt keineswegs einen Verkauf von irgendwelchen
Rechten an der Software dar. Die Drittanbieter, mit denen HP zusammenarbeitet, sind dazu
befugt, im Falle einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen rechtliche Schritte zum Schutz ihrer
Rechte einzuleiten.
Kopien und Anpassungen: Kopien und Anpassungen der Software dürfen ausschließlich zum
Zwecke der Archivierung oder im Rahmen der autorisierten Verwendung der Software
vorgenommen werden. Dabei müssen alle in der Original-Software enthaltenen Copyright-
Hinweise auf alle Kopien und Anpassungen mit kopiert werden. Die Software darf nicht in ein
BBS (Mailbox) oder ähnliches öffentlich zugängliches System kopiert werden.
De-Assemblieren oder Entschlüsseln untersagt: Die Software darf keinesfalls ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von HP de-assembliert oder dekompiliert werden. In einigen
Rechtsprechungen ist die Erlaubnis von HP für ein teilweises De-Assemblieren bzw.
Dekompilieren möglicherweise nicht erforderlich. Auf Nachfrage ist der Lizenznehmer dazu
verpflichtet, HP angemessen detaillierte Informationen hinsichtlich jeglicher De-Assemblierung
bzw. Dekompilierung offenzulegen. Die Entschlüsselung der Software ist untersagt, es sei denn,
sie ist im Rahmen des Betreibens der Software erforderlich.
Übertragung: Ihre Lizenz erlischt automatisch, sobald die Software in irgendeiner Weise
übertragen wird. Bei einer Übertragung müssen Sie dem Empfänger die gesamte Software
einschließlich aller Kopien und der zugehörigen Dokumentation überlassen. Der Empfänger
muß diese Lizenzbedingungen als Bedingung der Übertragung akzeptieren.
Beendigung des Vertrags: HP hat das Recht, dem Lizenznehmer die Lizenz sofort zu entziehen,
wenn dieser eine der Bedingungen dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Vertrages ist der
Lizenznehmer verpflichtet, die Software einschließlich aller Kopien oder Änderungen in jeglicher
Form zu zerstören.
Export: Es ist untersagt, die Software bzw. eine Kopie oder Anpassung zu exportieren oder zu re-
exportieren, wenn dadurch anwendbares Recht oder Rechtsvorschriften verletzt werden.