Sony DCR-IP1E Benutzerhandbuch
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Wiedergeben von auf einem „Memory
Stick“ aufgenommenen Bildern auf
einem Computer
Windows
• Betriebssystem: Microsoft Windows 98,
Windows 98SE, Windows 2000 Professional,
Windows Millennium Edition, Windows XP
Home Edition oder Windows XP Professional
Die Standardinstallation ist erforderlich.
Der Betrieb kann nicht gewährleistet
werden, wenn das Betriebssystem oben
aufgerüstet wurde.
• CPU: MMX Pentium mit mindestens
200 MHz
• Anwendung: Windows Media Player (muss
zur Wiedergabe von bewegten Bildern
installiert sein)
• Sonstiges: USB-Anschluss (muss
standardmäßig vorhanden sein), Disc-
Laufwerk
Macintosh
• Betriebssystem: Mac OS 8.5.1/8.6/9.0/9.1/
9.2 oder Mac OS X (Version 10.0/Version
10.1/Version 10.2)
Die Standardinstallation ist erforderlich.
Beachten Sie jedoch, dass der Computer auf
Mac OS 9.0/9.1/9.2 aufgerüstet werden
muss, wenn es sich um einen iBook, einen
Power Mac G4 oder einen iMac mit einem
Disc-Laufwerk mit einem Einschub und der
Standardinstallation von Mac OS 8.6
handelt.
• Anwendung: QuickTime 3.0 oder höher
(muss zur Wiedergabe von bewegten Bildern
installiert sein)
• Sonstiges: USB-Anschluss (muss
standardmäßig vorhanden sein), Disc-
Laufwerk
Zu dieser Anleitung
Die in dieser Anleitung dargestellten
Bildschirme stammen von einem Computer
unter Windows 2000. Die Bildschirme können
sich je nach Betriebssystem unterscheiden.
Hinweise zu den Warenzeichen
• „Memory Stick“ und
sind
eingetragene Warenzeichen der Sony
Corporation.
• Microsoft und Windows sind eingetragene
Warenzeichen der Microsoft Corporation in
den USA und/oder anderen Ländern.
• Windows Media ist ein Warenzeichen der
Microsoft Corporation.
• Macintosh, iMac, Mac OS, iBook und Power
Mac sind Warenzeichen der Apple Computer,
Inc.
• QuickTime und das QuickTime-Logo sind
Warenzeichen der Apple Computer, Inc.
• Pentium ist ein Warenzeichen oder ein
eingetragenes Warenzeichen der Intel
Corporation.
Alle anderen in diesem Handbuch erwähnten
Produktnamen können Warenzeichen oder
eingetragene Warenzeichen der jeweiligen
Eigentümer sein. Im Handbuch sind die
Warenzeichen und eingetragenen
Warenzeichen nicht überall ausdrücklich durch
„
“ und „
“ gekennzeichnet.