Lizenzvereinbarung für endverbraucher – Panasonic SDRSW20 Benutzerhandbuch
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VQT1M25
Einsatz mit einem
Personalcomputer
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Lizenzvereinbarung für
Endverbraucher
Lesen Sie sich bitte das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie die CD-ROM-Verpackung öffnen.
Lizenzvereinbarung für Endverbraucher
Ihnen („Lizenznehmer“) wird eine Lizenz für die Software erteilt, unter der Bedingung,
dass die Vereinbarungen und Konditionen für den Endverbraucher („Vereinbarung“)
akzeptiert werden. Wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung
akzeptiert, geben Sie die Software sofort der Matsushita Electric Industrial Co., Ltd.
(„Matsushita“) oder Ihrem Händler von welchem Sie es gekauft haben zurück.
Artikel 1 Lizenz
Der Lizenznehmer hat das Recht die Software zu verwenden, einschließlich der
Informationen auf der CD-ROM, der Bedienungsanleitung und aller mitgelieferten Medien
(zusammen „Software“), aber alle anwendbaren Rechte auf Patente, Wahrenzeichen,
Handelszeichen und Produktgeheimnisse der Software werden nicht auf den
Lizenznehmer übertragen.
Artikel 2 Verwendung durch Dritte
Der Lizenznehmer darf diese Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung
verwenden, kopieren, verändern, übertragen oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich
die Verwendung, Kopie oder Veränderung der Software gestatten.
Artikel 3 Einschränkung des Kopierens der Software
Der Lizenznehmer darf eine einzelne Kopie der Software, ganz oder teilweise, nur zu
Sicherungszwecken erstellen.
Artikel 4 Computer
Dieses Programm darf nur für einen Computer verwendet werden, es darf nicht für mehr
als einen Computer verwendet werden.
Artikel 5 Reverse Engineering, Dekompilierung oder Deassemblierung
Der Lizenznehmer darf die Software nicht analysieren, dekompilieren oder
deassemblieren, es gelten jedoch die im Heimatland des Lizenznehmers geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
Matsushita, oder deren Vertriebspartner übernehmen keine Haftung für Defekte dieser
Software oder für Schäden welche dem Lizenznehmer aufgrund des Analysierens,
Dekompilierens oder Deassemblierens dieser Software entstehen.
Artikel 6 Entschädigungen
Die Software wird „WIE SIE IST“ ohne jegliche Garantie ausgeliefert, weder ausdrücklich
noch indirekt, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Garantieverstöße, Marktfähigkeit und/
oder Eignung für bestimmte Zwecke. Matsushita garantiert auch nicht die Fehlerfreie oder
ununterbrochene Funktion der Software. Matsushita oder ihre Händler sind nicht haftbar
für Schäden des Lizenznehmers welche aus der Verwendung der Software erwachsen.
Artikel 7 Exportkontrolle
Der Lizenznehmer willigt ein, die Software nicht in irgendeiner Form ohne eine
Exportlizenz, unter den Bestimmungen des Landes in welchen der Lizenznehmer ansitzt,
zu exportieren oder rückexportieren.
Artikel 8 Ende der Lizenz
Die Rechte des Lizenznehmers enden automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine
in den Vereinbarungen bestimmte Klausel oder Kondition verstößt. In diesem Fall muss
der Lizenznehmer die Software und anhängige Dokumentation mit samt aller Kopien auf
eigene Kosten zerstören.