63 weitere hinweise – Panasonic KXPRX120SL Benutzerhandbuch
Seite 63

Anrufbeantworter (nur KX-PRX120)
Problem
Ursache und/oder Lösung
Der Anrufbeantworter zeich-
net keine Nachrichten auf.
R Der Anrufbeantworter ist ausgeschaltet. Schalten Sie die Funktion ein
R Der Nachrichtenspeicher ist voll. Löschen Sie unerwünschte Nachrich-
ten (Seite 32).
R Die Aufzeichnungszeit ist auf [Nur Ansagetext] eingestellt. Verän-
dern Sie diese Einstellung (Seite 37).
R Wenn Sie sich für einen Mailbox-Dienst angemeldet haben, werden
die Nachrichten von Ihrem Anbieter aufgezeichnet, nicht von Ihrem Te-
lefon. Ändern Sie die Geräteeinstellung für die Anzahl der Ruftöne
(Seite 36) oder wenden Sie sich an Ihren Telefondienstanbieter.
Der Anrufbeantworter lässt
sich nicht fernbedienen.
R Der Fernabfrage-Zugriffscode ist nicht eingestellt oder Sie geben ei-
nen falschen Fernbedienungscode ein. Stellen Sie den Fernabfra-
ge-Zugriffscode ein (Seite 37).
R Der Anrufbeantworter ist ausgeschaltet. Schalten Sie die Funktion ein
Das Gerät klingelt nicht die
festgelegte Anzahl von Klin-
geltönen.
R Wenn [Erster Klingelton] auf [Aus] (Seite 43) eingestellt ist, verrin-
gert sich die Anzahl der Klingeltöne um 1 von der festgelegten Klingel-
tonanzahl.
Schäden durch Flüssigkeit
Problem
Ursache/Lösung
Flüssigkeit oder Feuchtigkeit
ist in das Mobilteil oder in die
Ladeschale eingedrungen.
R Trennen Sie das Netzteil von der Ladeschale und nehmen Sie die mic-
roSD-Karte und den Akku aus dem Mobilteil heraus. Lassen Sie das
nass gewordene Teil mindestens 3 Tage trocknen. Wenn das nass ge-
wordene Teil vollständig trocken ist, schließen Sie das Netzteil wieder
an, setzen Sie die microSD-Karte und den Akku wieder in das Mobil-
teil ein und laden Sie den Akku vor Gebrauch vollständig auf. Wenn
das nass gewordene Teil nicht einwandfrei funktioniert, wenden Sie
sich an Ihren Händler oder das nächstgelegene Service-Center von
Panasonic.
Vorsicht:
R Um dauerhafte Schäden zu vermeiden, dürfen Sie den Trocknungs-
prozess nicht mithilfe einer Mikrowelle beschleunigen.
63
Weitere Hinweise