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Eppendorf PiezoXpert™ — Bedienungsanleitung
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10.4 Entsorgung
Beachten Sie im Falle einer Entsorgung des Produktes die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der
Europäischen Gemeinschaft:
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die Entsorgung
durch nationale Regelungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren.
Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im Business-to-Business-Bereich,
in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll entsorgt
werden. Um dies zu dokumentieren, sind sie mit folgendem Kennzeichen ausgestattet:
Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land unterschiedlich sein können,
bitten wir Sie, im Bedarfsfall Ihren Lieferanten anzusprechen.
In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab diesem Termin hat der
Hersteller für alle ab dem 13.08.2005 gelieferten Geräte, eine angemessene Möglichkeit der
Rücknahme anzubieten. Für alle vor dem 13.08.2005 gelieferten Geräte ist der Letztverwender
für die ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.
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