Concept, Ce-markierung – Clearaudio CONCEPT Benutzerhandbuch
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Concept
User manual / Bedienungsanleitung
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clearaudio electronic GmbH 2014
Sehr verehrte clearaudio – Kundin, sehr verehrter clearaudio – Kunde,
Mit dem clearaudio
Concept
Plattenspieler beginnt der Aufbruch in eine neue Ära im
Plattenspielerbau.
Der
Concept
Plattenspieler zeichnet sich durch hervorragende Verarbeitungsqualität Made in
Germany, fortschrittliche Technologien und Materialien sowie zeitlosem Design aus.
Der
Concept
verfügt über einen innovativen Tonarm mit reibungsfreier Magnetlagerung.
Abgerundet wird dieses Komplettpaket durch einen hochwertigen clearaudio Moving Magnet
Tonabnehmer. Der
Concept
ist werksseitig komplett eingestellt und spielbereit. Sogar die
Auflagekraft des Tonabnehmers und das Antiskating sind einjustiert.
Das originelle und zeitlos moderne Design garantiert Spielfreude für Jahrzehnte!
CONCEPT = Innovatives Konzept zum attraktivem Preis – Qualitäts- Verhältnis!
Um die volle Qualität des
Concept
- Laufwerkes nutzen zu können, lesen Sie bitte diese
Bedienungsanleitung aufmerksam durch. Alle Hinweise dienen dazu, Ihnen viele Jahre
Musikgenuss zu bereiten und Fehlbedienungen zu vermeiden.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen
clearaudio
Concept
- Laufwerk.
clearaudio electronic GmbH
Lesen Sie diesen Abschnitt in jedem Fall, bevor Sie ein Gerät an das Stromnetz anschließen.
CE-MARKIERUNG
Der clearaudio
Concept
entspricht den Bestimmungen über elektromagnetische Störfreiheit
(EMC) und denen über Niederspannungsgeräte.
GERÄTENETZEINSTELLUNG
Ihr clearaudio-Produkt wurde so konstruiert, dass es der Haushaltsleistung und den
Sicherheitsbestimmungen in Ihrer Region genügt.
INPUT: 100 V – 240 V ~/ 50 – 60 Hz / 150 mA; OUTPUT: 12 V= / 450 mA
URHEBERRECHT
Aufnahme und Wiedergabe jeglichen Tonmaterials kann die Zustimmung des Urhebers
erfordern. Beachten Sie dazu folgende Informationsschriften.
- Copyright Act 1956 (Urheberrechtsgesetz 1956)
- Dramatic and Musical Performers Act 1958 (Gesetz über dramatische und musikalische
Aufführungsrechte, 1958)
- Performers Protection Acts 1963 and 1972 (Künstlerschutzgesetze von 1963 und 1972)
- Sämtliche nachfolgende gesetzliche Verfügungen und Bestimmungen.