Wieder einsetzen der bildschirmblende – Dell Vostro 1310 (Early 2008) Benutzerhandbuch
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1.
Befolgen Sie die Anweisungen unter
Vor Arbeiten im Innern des Computers
.
2.
Entfernen Sie die Festplatte (siehe
Entfernen des Festplattenlaufwerks
).
3.
Entfernen Sie die WLAN-Karte (siehe
Entfernen einer WLAN-Karte
).
4.
Entfernen Sie die Scharnierabdeckung (siehe
Entfernen der Scharnierabdeckung
).
5.
Entfernen Sie die Tastatur (siehe
Entfernen der Tastatur
).
6.
Entfernen Sie die Bildschirm-Baugruppe (siehe
Entfernen der Bildschirm- Baugruppe
7.
Entfernen Sie die vier Bildschirmauflagegummis und die beiden Schraubenabdeckungen aus Polyester von der Bildschirmblende.
8.
Entfernen Sie die sechs Ansatzschrauben (M2,5 x 5 mm) von der Bildschirmblende.
9.
Trennen Sie ausgehend von der Mitte des unteren Bereichs des Bildschirms die Blende mit den Fingern von der oberen Abdeckung und heben Sie
anschließend die inneren Kanten ab, um die Blende vollständig zu lösen.
Wieder Einsetzen der Bildschirmblende
1.
Drücken Sie die Blende ausgehend von einer Ecke vorsichtig mit den Fingern an, sodass sie auf der oberen Abdeckung einrastet.
2.
Bringen Sie die sechs Ansatzschrauben (M2,5 x 5 mm) auf der Bildschirmblende an.
3.
Bringen Sie die vier Bildschirmauflagegummis und die beiden Schraubenabdeckungen aus Polyester auf der Bildschirmblende an.
4.
Bauen Sie die Bildschirm-Baugruppe wieder ein (siehe
Wieder Einsetzen der Bildschirm-Baugruppe
5.
Bringen Sie die Tastatur wieder an (siehe
Einbauen der Tastatur
).
6.
Bringen Sie die Scharnierabdeckung wieder an (siehe
Wieder Einsetzen der Scharnierabdeckung
).
1 Schraubenabdeckungen (2)
2 Bildschirmauflagegummis (4)
3 Schrauben (M2,5 x 5 mm) (6) 4 Bildschirmblende
HINWEIS:
Das Entfernen der Blende von der oberen Abdeckung muss mit äußerster Vorsicht durchgeführt werden, damit die Blende nicht beschädigt
wird.
VORSICHT:
Bevor Sie gemäß den folgenden Anweisungen verfahren, lesen Sie zunächst die Sicherheitshinweise im Lieferumfang Ihres
Computers.
ANMERKUNG:
Dieses Verfahren setzt voraus, dass Sie zuvor das Verfahren zur Entfernung durchgeführt haben.