4 entsorgung, 1 altgeräte, 2 batterien – Devolo dLAN home TV Sat 2400-CI+ Benutzerhandbuch
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Anhang 53
devolo dLAN TV Sat 2400-CI+
5.4 Entsorgung
5.4.1 Altgeräte
Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:
Das Symbol des durchgestrichenen
Mülleimers auf dem Gerät bedeutet,
dass es sich bei diesem Adapter um
ein elektrisches bzw. elektronisches
Gerät im Anwendungsbereich des
deutschen Elektrogesetzes handelt.
Seit dem 24. März 2006 dürfen der-
artige Altgeräte nicht mehr im Haus-
müll entsorgt werden. Sie können
diese stattdessen kostenlos bei Ihrer
kommunalen Sammelstelle abge-
ben. Wenden Sie sich an Ihre Stadt-
oder Gemeindeverwaltung, um die
Adresse und die Öffnungszeiten der
nächstgelegenen Sammelstelle zu
erfahren.
5.4.2 Batterien
Laut Batterieverordnung dürfen Batterien und Akkus
nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie können diese
stattdessen kostenlos bei Ihrer kommunalen Sammel-
stelle oder im Handel (z. B. Supermarkt, Fachgeschäft)
abgeben.
5.5 Allgemeine Garantiebedingun-
gen
Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-
Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-
genden Bedingungen:
1
Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen
Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-
lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder
Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl kos-
tenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu
behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein Ersatzgerät
mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Leistungsmerk-
malen auszutauschen. Handbücher und evtl. mitgelieferte Soft-
ware sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo
getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber
zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.
c)
Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.
d) devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-
tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-
Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der
Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine
zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.