Einleitung, Bestimmungsgemäße verwendung – Auriol AUB 2 A1 Benutzerhandbuch
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Uhrenbeweger AUB 2 A1
Deutsch - 37
Einleitung
Vielen Dank für den Kauf des Auriol Uhrenbewegers AUB 2 A1, nachfolgend als Uhrenbeweger
bezeichnet. Eine Automatik-Uhr sollte im Normalfall mindestens einmal am Tag aufgezogen
werden, sofern sie nicht getragen wird. Es kann ein erheblicher Aufwand entstehen, wenn eine
Automatik-Uhr stehen bleibt. Je nach Funktionsumfang Ihrer Automatik-Uhr ist es sehr aufwendig,
diese Funktionen nach einem Stillstand wieder exakt einzustellen. Der Uhrenbeweger nimmt Ihnen
die Arbeit ab, Ihre Automatik-Uhr manuell aufziehen zu müssen. Nach dem Tragen spannen Sie
Ihre Automatik-Uhr einfach auf das Uhrenkissen (5) des Uhrenbewegers und Ihre Automatik-Uhr
wird aufgezogen, ohne dass Sie sich weiter darum kümmern müssen. Hierbei haben Sie außerdem
die Möglichkeit, die Umdrehungsanzahl und Rotationsrichtung den speziellen Bedürfnissen Ihrer
Automatik-Uhr anzupassen. Der Uhrenbeweger besticht durch sein attraktives Design und durch das
integrierte Sichtfenster haben Sie Ihre Automatik-Uhr immer im Blick. Da der Uhrenbeweger
alternativ mit Netzteil oder Batterien betrieben werden kann, ist er auch auf Reisen ein wertvoller
Begleiter.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieser Uhrenbeweger darf nicht außerhalb von geschlossenen Räumen und in tropischen
Klimaregionen genutzt werden. Er ist nicht für den Betrieb in einem Unternehmen bzw. den
gewerblichen Einsatz vorgesehen. Verwenden Sie den Uhrenbeweger ausschließlich in
Wohnbereichen für den privaten Gebrauch, jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Dieser Uhrenbeweger erfüllt alle, im Zusammenhang mit der CE Konformität, relevanten Normen
und Standards. Bei einer nicht mit dem Hersteller abgestimmten Änderung des Uhrenbewegers ist
die Einhaltung dieser Normen nicht mehr gewährleistet. Aus hieraus resultierenden Schäden oder
Störungen ist jegliche Haftung seitens des Herstellers ausgeschlossen. Benutzen Sie nur das vom
Hersteller angegebene Zubehör.
Bitte beachten Sie die Landesvorschriften bzw. Gesetze des Einsatzlandes.