Sicherheitshinweise, Für kunden in europa, 127 de – Olympus E-PM2 Benutzerhandbuch
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DE
SICHERHEITSHINWEISE
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WOHIN KÖNNEN SIE DAS GERÄT ZUR
REPARATUR SCHICKEN
Das nächstgelegene Servicezentrum fi nden Sie
unter „WELTWEITE GARANTIE“.
WELTWEITE GARANTIELEISTUNG
Im Rahmen dieser Garantie ist eine weltweite
Garantieleistung verfügbar.
Für Kunden in Europa
Das „CE“ Zeichen bestätigt,
das dieses Produkt mit den
europäischen Bestimmungen
für Sicherheit, Gesundheit,
Umweltschutz und
Personenschutz übereinstimmt.
Mit dem „CE“-Zeichen
versehene Kameras sind für den
europäischen Markt bestimmt.
Dieses Symbol [durchgestrichene
Mülltonne nach WEEE Anhang IV]
weist auf die getrennte Rücknahme
elektrischer und elektronischer
Geräte in EU-Ländern hin.
Bitte werfen Sie das Gerät nicht in
den Hausmüll.
Informieren Sie sich über
das in Ihrem Land gültige
Rücknahmesystem und nutzen
dieses zur Entsorgung.
Dieses Symbol [durchgestrichene
Mülltonne nach Direktive 2006/66/
EU Anhang II] weist auf die getrennte
Rücknahme von Batterien und
Akkumulatoren in EU-Ländern hin.
Bitte werfen Sie Batterien und
Akkumulatoren nicht in den
Hausmüll.
Informieren Sie sich über das in Ihrem
Land gültige Rücknahmesystem und
nutzen Sie dieses zur Entsorgung.
Haftungsbedingungen
1 Sollte an dem Produkt trotz sachgemäßer
Handhabung (entsprechend den Angaben
in der zugehörigen Bedienungsanleitung)
innerhalb der nationalen gesetzlichen
Gewährleistungsfrist nach dem Erwerb
von einem autorisierten Olympus Händler
ein Mangel auftreten, wird das Produkt
innerhalb des Geschäftsbereiches
der Olympus Europa Holding GmbH,
gemäß den Angaben auf der Website
http://www.olympus.com, kostenlos repariert
oder, nach Wahl von Olympus, kostenlos
ersetzt. Wenn Gewährleistungsansprüche
geltend gemacht werden sollen, muss
das Produkt vor Ablauf der nationalen
gesetzlichen Gewährleistungsfrist bei
der Verkaufsstelle oder jeder anderen
autorisierten Olympus Kundendienststelle,
die in Übereinstimmung mit den auf der
Website http://www.olympus.com enthaltenen
Angaben zum Geschäftsbereich von Olympus
Europa Holding GmbH gehört, vorgelegt
werden. Während der einjährigen weltweit
gewährten Garantie kann der Kunde das
Produkt bei jeder Kundendienstelle von
Olympus einreichen. Bitte beachten Sie, dass
autorisierte Olympus Kundendienststellen
nicht in allen Ländern vorzufi nden sind.
2 Der Kunde hat das Produkt auf eigenes
Risiko und auf eigene Kosten zum Olympus-
Händler oder zum Olympus-Kundendienst zu
transportieren.
Garantiebedingungen
1 OLYMPUS IMAGING CORP., Shinjuku
Monolith, 2-3-1 Nishi-Shinjuku, Shinjuku-
ku, Tokyo 163- 0914, Japan, gewährt eine
einjährige weltweite Garantie. Diese weltweite
Garantie muss bei einem von Olympus
autorisierten Kundendienst vorgelegt
werden, bevor eine Reparatur im Rahmen
der Garantie ausgeführt werden kann. Diese
Garantie gilt nur, wenn die Garantiekarte und
ein Kaufnachweis bei einem von Olympus
autorisierten Kundendienst vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser
Garantie um eine Zusatzgarantie handelt, von
der die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
des Kunden im Rahmen der oben genannten
geltenden nationalen Gesetzgebung zum
Verbrauchsgüterkauf nicht berührt werden.
2 Die folgenden Fälle sind auch dann nicht von
der Garantie umfasst, wenn sie innerhalb der
oben genannten Garantiezeit auftreten, so
dass dem Kunden in den folgenden Fällen
die Kosten für etwaige Reparaturarbeiten in
Rechnung gestellt werden:
(a) Für Schäden, die auf unsachgemäße
Handhabung (entgegen den Hinweisen und
den Angaben in der Bedienungsanleitung)
zurückzuführen sind.
(b) Für Schäden, die auf Reparaturen,
Umbau, Reinigung etc., die nicht
von Olympus oder einer Olympus-
Kundendienststelle vorgenommen
wurden, zurückzuführen sind.
(c) Für Schäden, die auf unsachgemäßen
Transport, auf Fall oder Erschütterungen
etc. nach dem Kauf des Produkts
zurückzuführen sind.
(d) Für Schäden, die auf Feuer, Erdbeben,
Überschwemmung, Blitzschlag und andere
Naturkatastrophen (höhere Gewalt),
Umweltbeeinträchtigung oder nicht
vorschriftsgemäße Spannungsversorgung
zurückzuführen sind.
(e) Für Schäden, die auf unsachgemäße
oder unachtsame Lagerung (wie z. B. bei
besonders hohen Temperaturen, hoher
Luftfeuchtigkeit, in der Nähe von Insektiziden
wie Naphthalin oder schädlichen
Chemikalien etc.) bzw. unsachgemäße
Wartung etc. zurückzuführen sind.