KROHNE BM 70 A_P DE Benutzerhandbuch

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BM 70 A/P Montage- und Betriebsanleitung

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10.3 Explosionsschutz nach ATEX

Gemäß den neuen Explosionsschutz-Richtlinien wurden die Geräte BM 70 A, BM 70 P und
BM 700/702 nach der Richtlinie ATEX 100a zugelassen (Zertifikat: PTB 99 ATEX 2061X).

Geräte werden entsprechend des erlaubten Einsatzbereiches in Kategorien mit folgender Zuordnung
eingeteilt:

Wahrscheinlichkeit der Ex-Atmosphäre

Ex-Zone

Gerät ausgeführt in

(G = Gas/Dampf/Nebel)

Ständig, langzeitig oder häufig

Zone 0

Gerätekategorie 1G

Gelegentlich

Zone 1

Gerätekategorie 2G

Nicht oder selten und dann nur kurzzeitig

Zone 2

Gerätekategorie 3G

Die Kennzeichnung des BM 70 x Geräts ist abhängig von Messumformer und Flanschsystem:

Messumformer mit

Ausgängen in Ex-e

Messumformer mit

Ausgängen in Ex-i

Flanschsystem für Zone 0 (1G)

1/2 G

1/2 G

Flanschsystem für Zone 1 (2G)

2 G

(1)2 G

Dabei bedeutet:

1/2 G

Antennensystem in Zone 0 (1G), Messumformer in Zone 1 (2G)

2 G

Sowohl Messumformer als auch Antennensystem nur in Zone 1 (2G)

(1)2 G

Messumformer und Antennensystem in Zone 1 (2G), jedoch eigensichere Stromkreise, die
in/durch Zone 0 (1G) verlaufen können

Die verfügbaren Flanschsysteme für BM 70 A, BM 70 P und BM 700/702 sind:

Konstruktive Ausführung

Kurzbezeichnung in

ATEX-Schein

Geräte-

kategorie

Einsatz in Ex-

Zone

Hornantenne oder Wave-Guide (mit
Metaglas)

V96

1G

2)

Zone 0

Wave-Stick mit Flanschteller und
Metaglas

WS 1C

1)

1G

2)

Zone 0

Wave-Stick mit Flanschteller

WS 1B

2G

Zone 1

Wave-Stick ohne Flanschteller

WS 2A oder 2B

2G

Zone 1

LP-Flanschsystem
(Hornantenne/Wave-Guide)

Nicht in Zulassung

Nicht-Ex

Nicht-Ex

Anmerkungen:

1) Für den Wave-Stick 1C (Zone 0) gilt, dass im Betrieb eine elektrostatische Aufladung des Stabes
vermieden werden muss (sonst nur Zone 1).

2) Die Zone 0 ist nur für "atmosphärische Bedingungen" definiert. Daher sind im ATEX-Schein bei
den 1G-Ausführungen für den Einsatz in Zone 0 die Bedingungen T = -20...+60 °C und p = 0.8...1.1
bar genannt. Dieses ist nicht neu, wird jedoch jetzt explizit so in der Baumusterprüfbescheinigung
erwähnt. Der Betreiber darf den Tank nur dann als Zone 0 deklarieren, wenn atmosphärische
Bedingungen vorliegen. In anderen Prozesszuständen kann der Tank dann z.B. Zone 1 sein.

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