Löschen von prüf- und aufbewahrungsjobs, Private jobs, Erstellen privater jobs – HP LaserJet M3027 Multifunktionsdruckerserie Benutzerhandbuch
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Wählen Sie im Treiber die Option Prüfen und Aufbewahren aus, und geben Sie einen Benutzernamen
und Jobnamen ein.
Daraufhin wird ein Exemplar des Jobs gedruckt, das anschließend geprüft werden kann. Lesen Sie
anschließend den Abschnitt
Drucken der restlichen Exemplare geprüfter und aufbewahrter Jobs
Drucken der restlichen Exemplare geprüfter und aufbewahrter Jobs
Zum Drucken der restlichen Exemplare eines auf der Festplatte aufbewahrten Jobs führen Sie über das
Bedienfeld die folgenden Schritte aus.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm
Jobspeicherung
.
2.
Wählen Sie das Register
Abrufen
.
3.
Öffnen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem Job.
4.
Wählen Sie den Job aus, den Sie drucken möchten.
5.
Wählen Sie das Feld
Exemplare
, um die Anzahl der zu druckenden Kopien zu ändern. Wählen
Sie
Gespeicherten Job abrufen
( ), um das Dokument zu drucken.
Löschen von Prüf- und Aufbewahrungsjobs
Beim Senden eines Prüf- und Aufbewahrungsjobs wird der vorherige Prüf- und Aufbewahrungsjob
automatisch gelöscht.
1.
Wählen Sie auf dem Home-Bildschirm
Jobspeicherung
.
2.
Wählen Sie das Register
Abrufen
aus.
3.
Wählen Sie den Jobspeicherungsordner mit dem Job aus.
4.
Gehen Sie zu dem Job, den Sie löschen möchten.
5.
Wählen Sie
Löschen
aus.
6.
Wählen Sie
Ja
aus.
Private Jobs
Mit Hilfe der privaten Druckfunktion können Sie angeben, dass ein Job erst gedruckt wird, wenn Sie ihn
freigeben. Legen Sie zunächst im Druckertreiber eine 4stellige PIN fest. Die PIN wird mit dem Druckjob
an das Gerät gesendet. Nachdem Sie den Druckjob an das Gerät gesendet haben, können Sie ihn nur
mit Eingabe der PIN drucken.
Erstellen privater Jobs
Um einen Job als privat zu kennzeichnen, wählen Sie im Treiber die Option
Privater Job
aus, und geben
Sie einen Benutzernamen und einen Jobnamen und anschließend eine vierstellige PIN-Nummer ein.
Der Job wird erst gedruckt, wenn Sie die PIN auf dem Bedienfeld des Geräts eingeben.
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Kapitel 5 Gerätefunktionen
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