Verwendung der freisprecheinrichtung – Pioneer AVIC-HD3-II Benutzerhandbuch
Seite 81

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Berühren Sie [Gewählte Nummern]
oder [Eing. Anrufe].
Die gewählte Liste erscheint.
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Berühren Sie einen Namen oder eine
Telefonnummer in der Liste, um einen
Anruf zu tätigen.
Datum und Zeit des getätigten oder einge-
gangenen Anrufs
Um den Anruf abzubrechen, während das Sy-
stem wählt, berühren Sie
.
Wenn Sie über die Liste [
Eing. Anrufe] eine
Telefonnummer ohne
“+” wählen, können Sie
“+” vor der Nummer durch Berühren von [+]
hinzufügen. Um
“+” zu löschen, berühren Sie
erneut [
+].
Berühren Sie
, um einen Anruf zu täti-
gen.
4
Um das Gespräch zu beenden, berüh-
ren Sie
oben rechts auf dem Bildschirm.
p Es werden automatisch bis zu 30 Einträge
in der Liste gewählter Rufnummern und der
Liste angenommener Anrufe aufgezeichnet.
Wenn die Anzahl der Einträge 30 übersteigt,
werden die jeweils ältesten Einträge ge-
löscht.
p Sie können die Liste gewählter Rufnum-
mern oder angenommener Anrufe auch
selbst löschen.
= Einzelheiten siehe Bearbeiten der Liste
angenommener Anrufe oder gewählter Ruf-
nummern auf Seite 86
Anrufen einer Nummer aus dem
Telefonbuch
Nachdem Sie den gesuchten Eintrag im Tele-
fonbuch gefunden haben, können Sie die
Nummer auswählen und den Anruf tätigen.
p Bevor Sie diese Funktion verwenden kön-
nen, müssen Sie das Telefonbuch Ihres Mo-
biltelefons auf dieses Navigationssystem
übertragen.
= Einzelheiten siehe Übertragen des Telefon-
buchs auf Seite 83
1
Berühren Sie [Info/Tel.] im Navigations-
menü und anschließend [Tel.-Menü].
2
Berühren Sie [Telefonbuch].
Der Telefonbuchbildschirm erscheint.
3
Berühren Sie einen Namen in der Liste,
um einen Anruf zu tätigen.
Wenn Sie ein Alphabetfeld berühren, können
Sie zu der ersten Seite der Kontakte springen,
deren Namen mit diesem Buchstaben begin-
nen.
Berühren Sie den Eintrag in der Liste, um
einen Anruf zu tätigen. Um den Anruf abzu-
brechen, während das System wählt, berühren
Sie
.
4
Um das Gespräch zu beenden, berüh-
ren Sie
oben rechts auf dem Bildschirm.
Verwendung der Freisprecheinrichtung
De
81
Kapitel
09
V
erwendung
der
Freispr
echeinrichtung