Snorkel TL34-sn000100+ Benutzerhandbuch
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6. Funktionsprüfungen.
a. Fahren Sie die Maschine, falls erforderlich, in einen geeigneten Bereich, um ein
Ausfahren der Plattform zu ermöglichen.
b. Stellen Sie beide Not-Aus-Schalter auf AN.
c. Sehen Sie sich den Abschnitt „Einrichten” an und fahren Sie die Stützen aus.
d. Prüfen Sie von der Bodensteuerung aus alle Maschinenfunktionen, heben und
senken Sie beide Masten.
e. Mit ausgefahrenen Stützen, unter Last und dem oberen oder unteren Mast etwa
50 mm angehoben, darf eine Bedienung der Stützensteuerung für die Option
hydraulische Stützen NICHT möglich sein.
f. Wenn oberer und unterer Mast jeweils etwa 500 mm angehoben sind, die Einheit
ausgeschaltet und die zwei unteren Notsenkventile unter dem Schaltschrank offen
sind, prüfen Sie bitte folgendes:
Die Notsenkventile an den Hubzylindern senken den Mast, wenn sie langsam
und kontrolliert gezogen werden, und die Bewegung des Mastes stoppt beim
Loslassen der Ventile
Denken Sie daran, die beiden Kugelventile nach dieser Prüfung zu schließen.
Zurücksetzen des Hydrauliksystems nach Prüfungen
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Fahren Sie die Stützen vollständig aus. Achten Sie dabei auf die korrekte
Ausrichtung der Maschine (Nivellierung beachten).
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Fahren Sie den oberen und den unteren Mast mit Hilfe der Bodenbedienele-
mente vollständig aus.
Alle Ausleger müssen gleichzeitig vollständig ausgefahren sein, bevor diese
in die Übergangsposition wechseln.
Wird die Notfallabsenkung während des Normalbetriebs verwendet,
betreiben Sie die Maschine
NICHT weiter. Wenden Sie sich an Ihren
lokalen UpRight-Ansprechpartner.
g. Prüfen Sie von den Korbbedienelementen aus alle Maschinenfunktionen,
heben und senken Sie beide Masten und drehen sie sie mit und entgegen dem
Uhrzeigersinn.
h. Bringen Sie die Masten wieder in ihre Ruheposition.
i. Die Not-Aus-Schalter müssen korrekt funktionieren. Prüfen Sie, ob jeder Schalter
die Maschinensteuerung stoppen kann, und ob ein erneuter Start erst beim
Entsperren aller Not-Aus-Schalter möglich ist.
Siehe Abb. 3
PRÜFUNGEN VOR DER INBETRIEBNAHME