Allgemeine hinweise – REMKO DZ 18 HD Benutzerhandbuch
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Für einen optimalen Gerätebetrieb sollte das Gerät
nicht über 25 °C Umgebungstemperatur betrieben
werden.
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Das Gerät darf nicht in feuer– oder explosionsgefär-
deten Räumen und Bereichen aufgestellt und betrie-
ben werden.
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Die mit der Bedienung des Gerätes beauftragten
Personen haben das Gerät bei Arbeitsbeginn auf au-
genfällige Mängel an den Bedienungs- und Sicher-
heitseinrichtungen sowie auf das Vorhandensein und
Funktion der Schutzeinrichtungen zu überprüfen.
Werden Mängel festgestellt, ist unverzüglich der Auf-
sichtführende zu verständigen.
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Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes
gefährden, ist der Betrieb des Gerätes einzustellen.
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In den beheizten Räumen ist der ständige Aufenthalt
von Personen verboten.
Auf das Verbot ist durch Schilder an den Eingängen
der Räume hinzuweisen.
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Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs.1 der
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der
VBG 43 zuwiderhandelt.
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Das Gerät muß standsicher aufgestellt werden.
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Um Beschädigungen des Gerätes zu vermeiden,
muß es im Freien
vor Witterungseinflüssen geschützt
aufgestellt werden.
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Der Betrieb des Gerätes in geschlossenen, gut ge-
lüfteten Räumen ohne Kaminanschluß ist zulässig,
wenn die zuvor aufgeführten zur Verbrennung benö-
tigten Mindestluftmengen zugeführt werden. Eine zu-
verlässige Abfuhr der Verbrennungsgase muß auf
jeden Fall sichergestellt sein, um eine unzulässige
Schadstoffbelastung der Luft auszuschließen.
F r i s c h l u f t w i r d v o n u n t e n z u g e f üh r t ;
Abgase w e r d e n n a c h o b e n a b g e f ü h r t .
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Das Gerät darf zur Raumbeheizung nur mit einem
Raumthermostat (Zubehör) betrieben werden.
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Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstel-
lungsraum, da dies unweigerlich zu Verbrennungs-
technischen Störungen führt!
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Es dürfen keine Rohr- oder Schlauchleitungen am
Geräteausblas angeschlossen werden.
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Die Ansaug- und Ausblasquerschnitte dürfen nicht
verengt werden.
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Eventuelle zusätzliche Bestimmungen der jeweiligen
Landesbauordnungen sowie die Technischen Re-
geln für brennbare Flüssigkeiten „TRBF 210 und
280" sind zu beachten.
Allgemeine Hinweise
Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich die je-
weiligen Richtlinien der einzelnen Länder bzw. Staa-
ten zu beachten:
Zum Beispiel für DE:
– Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo) der einzel-
nen Bundesländer.
– Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Heiz-, Flämm-
und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbei-
ten” (VBG 43).
– Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5.
– Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14.
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Das Gerät darf nur von Personen bedient werden,
die in dessen Bedienung unterwiesen worden sind.
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Das Gerät muß so aufgestellt und betrieben werden,
daß Personen durch Abgase und Strahlungswärme
nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen
können.
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Das Gerät darf in Räumen nur betrieben werden,
wenn:
– dem Gerät eine für die Verbrennung ausreichende
Luftmenge zugeführt wird und
– diese gut be- und entlüftet sind und
– der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft keine unzuträgliche Konzentration
erreicht.
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Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist z. B. ge-
geben, wenn:
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Be-
trieb befindlichen Geräte entspricht und durch
Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel si-
chergestellt ist oder
2. ständig offene Lüftungsöffnungen für Zu- und Ab-
luft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden
sind, deren Größe in m² mindestens der 0,003-
fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum
in Betrieb befindlichen Geräte entspricht.
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Um einen sicheren Gerätebetrieb zu gewährleisten,
müssen die folgenden Sicherheitsabstände einge-
halten werden:
– nach oben, zu feuerhemmender Decke 1,5 m
– seitlich, zu nicht brennbaren Teilen 0,6 m
– Ausblasseite, zu nicht brennbaren Teilen 3,0 m
– Ansaugseite, für ungestörte Luftzufuhr 1,0 m
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Der Fußboden und die Decke müssen feuerhem-
mend sein.
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Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen
nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf seinen arbeitssiche-
ren Zustand prüfen zu lassen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind schriftlich festzu-
halten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren!
Das Gerät darf nur in gut belüfteten Räumen und
nicht in Wohnräumen oder gleichartigen Aufenthalts-
räumen aufgestellt werden.