Garantiebedingungen – Electrolux ECM 3055 Benutzerhandbuch
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GARANTIEBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem
Electrolux Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine
besondere Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen
Zeitraum von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder
Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt
werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße
Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und
Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen
wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit
Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt
verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels
unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der
Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über diese Nachbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt.
Nachbesserungsarbeiten werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren
Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils
der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das
ganze Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem
er das Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu
machen, daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere
Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
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WIEN FN 98903 x
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