Für kunden in europa – Olympus µ 1040 Benutzerhandbuch

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 DE

Für Kunden in Europa

Das (CE)-Zeichen bestätigt, dass dieses

Produkt mit den europäischen Bestimmungen

für Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz

und Personenschutz übereinstimmt. Mit dem

(CE)-Zeichen versehene Kameras sind für den

europäischen Markt bestimmt.

Dieses Symbol [durchgestrichene Mülltonne

nach WEEE Anhang IV] weist auf die getrennte

Rücknahme elektrischer und elektronischer

Geräte in EU-Ländern hin.

Bitte werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll.

Informieren Sie sich über das in Ihrem Land

gültige Rücknahmesystem und nutzen dieses

zur Entsorgung.

Dieses Symbol [durchgestrichene Mülltonne

nach Direktive 2006/66/EU Anhang II] weist auf

die getrennte Rücknahme von Batterien und

Akkumulatoren in EU-Ländern hin.

Bitte werfen Sie Batterien und Akkumulatoren

nicht in den Hausmüll. Informieren Sie sich über

das in Ihrem Land gültige Rücknahmesystem

und nutzen Sie dieses zur Entsorgung.

Sicherheitshinweise zum Gebrauch des
Akkus und Ladegeräts

Es wird ausdrücklich empfohlen, ausschließlich

einen Akku und ein Ladegerät zu verwenden,

welche als Original-Olympus-Zubehör erhältlich

und spezifisch für diese Kamera geeignet sind.

Falls ein Akku und/oder ein Ladegerät einer

anderen Ausführung als Original-Olympus-

Zubehör verwendet werden, kann es infolge

von auslaufender Akkuflüssigkeit, Überhitzung,

Funkenbildung zu Schäden am Akku, sonstigen

Schäden und Verletzungen kommen, und es

besteht Feuergefahr. Olympus haftet nicht für

Unfälle und Schäden, welche auf die Verwendung

von Akkus und/oder Ladegeräten einer anderen

Ausführung als Original-Olympus-Zubehör

zurückzuführen sind.

Garantiebedingungen

1

Sollte an dem Produkt trotz sachgemäßer

Handhabung (entsprechend den Angaben in

der zugehörigen Bedienungsanleitung und in

den Sicherheitshinweisen) innerhalb von zwei

Jahren nach dem Erwerb von einem autorisierten

Olympus Händler ein Defekt auftreten, wird

das Produkt innerhalb des Geschäftsbereiches

der Olympus Imaging Europa GmbH, dessen

Ausdehnung auf der Website

http://www.olympus.com aufgeführt

ist, kostenlos repariert oder nach Wahl

von Olympus umgetauscht. Wenn für

Reparaturarbeiten Garantieansprüche

geltend gemacht werden sollen, müssen

das Produkt und die Garantieurkunde vor

Ablauf der zweijährigen Garantiezeit bei der

Verkaufsstelle oder jeder anderen autorisierten

Olympus Kundendienststelle, des zur

Olympus Imaging Europa GmbH gehörigen

Geschäftsbereichs, dessen Ausdehnung auf

der Website http://www.olympus.com aufgeführt

ist, vorgelegt werden. Innerhalb von einem

Jahr ab dem Kaufdatum kann im Falle von

Reparaturarbeiten entsprechend der Weltgarantie

der Garantieanspruch an jeder beliebigen

autorisierten Olympus Kundendienststelle geltend

gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass

autorisierte Olympus Kundendienststellen nicht in

allen Ländern vorzufinden sind.

2

Der Kunde hat das Produkt auf eigenes Risiko

zum Olympus-Händler oder zum Olympus-

Kundendienst zu transportieren und ist für alle

anfallenden Transportkosten verantwortlich.

3

lnnerhalb der Garantiezeit werden dem Kunden

in den folgenden Fällen dennoch Kosten für

Reparaturarbeiten in Rechnung gestellt:

Für Schäden, die auf unsachgemäße

Handhabung (anders als die Hinweise

in der Bedienungsanleitung oder in den

Sicherheitshinweisen) zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf Reparaturen, Umbau,

Reinigung etc., die nicht von einer Olympus-

Kundendienstelle vorgenommen wurden,

zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf unsachgemäßen

Transport, auf Fall oder Erschütterungen etc.

nach dem Kaufdatum zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf Feuer, Erdbeben,

Überschwemmung, Unwetter und andere

Naturkatastrophen, Umwelteinflüsse oder nicht

vorschriftsgemäße Spannungsversorgung

zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf unsachgemäße oder

fahrlässige Lagerung (bei besonders hohen

Temperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit, in

der Nähe von Insektiziden wie Naphtalin

oder schädlichen Chemikalien etc.) bzw.

unsachgemäße Wartung etc. zurückzuführen

sind.

Für Schäden, die auf verbrauchte Batterien

etc. zurückzuführen sind.

Für Schäden, die auf das Eindringen von

Sand, Schlamm etc. in das Geräteinnere

zurückzuführen sind.

Wenn diese Garantieurkunde nicht bei der

Reparaturannahme vorgelegt werden kann.

Wenn die Eintragungen dieser

Garantieurkunde bei den Angaben zum

Jahr, Monat und Tag des Kaufdatums,

Kundennamen, Händlernamen, zur

Seriennummer etc. verändert wurden.

Wenn der Kaufbeleg (Kassenbon) nicht

zusammen mit der Garantiekarte vorgelegt

werden kann.

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