Tipps für die reise, Reisen mit dem flugzeug – Dell Latitude 131L Benutzerhandbuch
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Reisen mit dem Computer
Tipps für die Reise
HINWEIS:
Bewegen Sie den Computer nicht, während Sie das optische Laufwerk verwenden; Sie vermeiden da-
durch einen möglichen Datenverlust.
HINWEIS:
Geben Sie den Computer nicht als Gepäckstück auf.
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Deaktivieren Sie gegebenenfalls die Wireless-Funktionen Ihres Computers, um die Betriebsdauer des
Akkus zu erhöhen. Sie können die Wireless-Aktivität deaktivieren, indem Sie <Fn><F2> drücken.
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Ändern Sie gegebenenfalls die Energieverwaltungsoptionen, (siehe „Konfigurieren der
Energieverwaltungseinstellungen“ auf Seite 45) um die Betriebsdauer des Akkus zu erhöhen.
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Wenn Sie Auslandsreisen unternehmen, tragen Sie immer einen Nachweis Ihres Eigentumsrechts -
oder (wenn es sich um Firmeneigentum handelt) Ihres Nutzungsrechts am Computer bei sich - um
Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden. Es ist ratsam, Informationen über die Zoll-
bestimmungen der Zielländer einzuholen und eventuell einen internationalen Zollpassierschein (auch
als
Kaufzertifikat bekannt) bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
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Informieren Sie sich darüber, welche Stecker in den von Ihnen bereisten Ländern verwendet werden,
und nehmen Sie entsprechende Netzteile mit.
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Setzen Sie sich mit Ihrer Kreditkartengesellschaft in Verbindung, um festzustellen, welche Reise-
unterstützung im Notfall für Besitzer von Notebooks angeboten wird.
Reisen mit dem Flugzeug
HINWEIS:
Der Computer sollte auf keinen Fall Metalldetektoren ausgesetzt werden. Lassen Sie den Computer mit
einem Röntgengerät oder per Hand prüfen.
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Stellen Sie sicher, dass immer ein geladener Akku verfügbar ist, falls Sie aufgefordert werden, den
Computer einzuschalten.
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Bevor Sie das Flugzeug betreten, informieren Sie sich darüber, ob die Benutzung des Computers an
Bord gestattet ist. Nicht alle Fluggesellschaften gestatten die Benutzung elektronischer Geräte wäh-
rend des Fluges. Während des Starts und der Landung ist die Benutzung elektronischer Geräte bei
allen Fluggesellschaften verboten.