2 entsorgung von altgeräten, 3 allgemeine garantiebedingungen, Entsorgung von altgeräten – Devolo dLAN 500 WiFi Benutzerhandbuch

Seite 79: Allgemeine garantiebedingungen, 3 allgemeine garantiebedingun- gen

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78 Anhang

devolo dLAN 500 WiFi

7.2 Entsorgung von Altgeräten

Anzuwenden in den Ländern der Europäischen Union
und anderen europäischen Ländern mit einem separa-
ten Sammelsystem:

Das Symbol des durchgestrichenen Müll-
eimers auf dem Gerät bedeutet, dass es
sich bei diesem Adapter um ein elektri-
sches bzw. elektronisches Gerät im An-
wendungsbereich des deutschen
Elektrogesetzes (bzw. EU-WEEE-Richtlinie)
handelt. Derartig gekennzeichnete Altge-
räte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt
werden. Sie können diese stattdessen ko-
stenlos bei Ihrer kommunalen Sammel-
stelle abgeben. Wenden Sie sich an Ihre
Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

7.3 Allgemeine Garantiebedingun-

gen

Diese Garantie gewährt die devolo AG den Erwerbern von devolo-

Produkten nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden

gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach Maßgabe der fol-

genden Bedingungen:

1

Garantieumfang

a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen

Teilen. Sie wird in der Form geleistet, dass Teile, die nachweis-

lich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der

Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder

Materialfehlern defekt geworden sind, nach devolos Wahl

kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ

hierzu behält devolo sich vor, das defekte Gerät gegen ein

Ersatzgerät mit gleichem Funktionsumfang und gleichen Lei-

stungsmerkmalen auszutauschen. Handbücher und evtl. mit-

gelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.

b) Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von devolo

getragen, nicht aber die Kosten für den Versand vom Erwerber

zur Service-Werkstätte und/oder zu devolo.

c)

Ersetzte Teile gehen in devolos Eigentum über.

d) devolo ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Aus-

tausch hinaus technische Änderungen (z. B. Firmware-

Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der

Technik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine

zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

2

Garantiezeit

Die Garantiezeit beträgt für dieses devolo-Produkt drei Jahre. Die Ga-

rantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den

devolo-Fachhändler. Von devolo erbrachte Garantieleistungen be-

wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie

eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Er-

satzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

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