Devolo dLAN 500 WiFi Benutzerhandbuch

Seite 81

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80 Anhang

devolo dLAN 500 WiFi

e)

Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist

nicht übertragbar.

f)

Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist.

Hat der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der

Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-

schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist

devolos Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeit-

punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

g) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwen-

dung. Das UN-Kaufrecht gilt im Verhältnis zwischen devolo

und dem Erwerber nicht.

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