Allgemeine hinweise – REMKO DH 18 Benutzerhandbuch

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sonen haben das Gerät bei Arbeitsbeginn auf augen-
fällige Mängel an den Bedienungs- und Sicherheit-
seinrichtungen sowie auf das Vorhandensein der
Schutzeinrichtungen zu überprüfen.


Werden Mängel festgestellt, ist der Aufsichtführende

zu verständigen.


Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit des Gerätes

gefährden, ist dessen Betrieb einzustellen.

Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs.1 der
Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der
VBG 43 zuwiderhandelt.

Das Gerät muss standsicher aufgestellt werden.

Um Beschädigungen des Gerätes zu vermeiden,
muss dieses im Freien

witterungsbeständig ge-

schützt

aufgestellt werden.

Der Betrieb des Gerätes in geschlossenen, gut gelüf-
teten Räumen ohne Kaminanschluss ist zulässig,
wenn die zuvor aufgeführten zur Verbrennung benö-
tigten Mindestluftmengen zugeführt werden. Eine zu-
verlässige Abfuhr der Verbrennungsgase muss auf
jeden Fall sichergestellt sein, um eine unzulässige
Schadstoffbelastung der Luft auszuschließen.


F r i s c h l u f t w i r d v o n u n t e n zugef ü h r t ;
Abgase w e r d e n n a c h o b e n a b g e f ü h r t .

Das Gerät darf zur Raumbeheizung nur mit Raum-
thermostat
(Zubehör) betrieben werden.


Vermeiden Sie Unter- bzw. Überdruck im Aufstel-

lungsraum, da dieses unweigerlich zu verbrennungs-
technischen Störungen führt!

Es dürfen keine Rohr- oder Schlauchleitungen am
Geräteausblas angeschlossen werden.

Um einen sicheren Gerätebetrieb zu gewährleisten,
müssen folgende Sicherheitsabstände eingehalten
werden:


– nach oben, zu feuerhemmender Decke 1,5 m


– seitlich, zu nicht brennbaren Teilen 0,6 m


– Ausblasseite, zu nicht brennbaren Teilen 3,0 m


– Ansaugseite, für ungestörte Luftzufuhr 1,0 m

Fußboden und Decke müssen feuerhemmend sein.
Ansaug- und Ausblasquerschnitte dürfen nicht ver-
engt werden.


Achtung!


Nur in gut belüfteten Räumen, nicht in Wohnräumen
oder gleichartigen Aufenthaltsräumen aufstellen!


Sicherheitseinrichtungen dürfen weder überbrückt
noch blockiert werden!

Allgemeine Hinweise

Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die
in dessen Bedienung unterwiesen worden sind.

Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich die
jeweiligen Richtlinien der einzelnen Länder bzw.
Staaten zu beachten:


Zum Beispiel für DE:


Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo)
der einzelnen Bundesländer


– Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Heiz-, Flämm-
und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten”
(VBG 43)


– Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5


– Arbeitsstättenverordnung §§ 5 und 14

Das Gerät muss so aufgestellt und betrieben werden,
dass die Beschäftigten durch Abgase und Strah-
lungswärme nicht gefährdet werden und keine Brän-
de entstehen können.

Das Gerät darf in Räumen nur betrieben werden,
wenn

– dem Gerät eine für die Verbrennung ausreichende
Luftmenge zugeführt wird und


– diese gut be- und entlüftet sind und


– der Anteil gesundheitsschädlicher Stoffe in der
Atemluft keine unzuträgliche Konzentration
erreicht.

Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist ge-
geben, wenn z.B.


1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen

Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht und durch Fenster und
Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist
oder


2. ständig offene Lüftungsöffnungen für Zu- und Abluft

in der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind,
deren Größe in m² mindestens der 0,003-fachen
Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Geräte entspricht.

In Räumen ist der ständige Aufenthalt von Personen
verboten. Auf das Verbot ist durch Schilder an den
Eingängen der Räume hinzuweisen.

Das Gerät darf nicht in feuer- und explosionsgefähr-
deten Räumen und Bereichen aufgestellt und betrie-
ben werden.

Das Gerät ist entsprechend den Einsatzbedingungen
nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal,
durch einen Sachkundigen auf seinen arbeitssiche-
ren Zustand prüfen zu lassen.

Die Ergebnisse der Prüfungen sind schriftlich festzu-

halten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren!
Die mit der Bedienung des Gerätes beauftragten Per-

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